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Jutta Krellmann
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Frage von Philipp P. •

Frage an Jutta Krellmann von Philipp P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrte Frau Krellmann,

schächten ist in Deutschland grundsätzlich nicht gestattet, die Einfuhr von Fleisch im Ausland geschächteter Tiere ist dagegen legal.
Dieses ohnehin schon weiche Verbot wird in der Praxis jedoch weiter aufgeweicht.
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__4.html
https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html

Zum einen gibt es die Möglichkeit in Deutschland Tiere unter Betäubung zu schächten.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717#
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/schlachten-kurs-grub-1.3998717-2

Außerdem wird Fleisch von im Ausland geschächteten Tieren nach Deutschland importiert.
https://youtu.be/MXN2piFmWLo

Die Nachfrager beruft sich auf religiöse Interessen und die Freiheit zum Bekenntnis/Religion.
In Deutschland gilt jedoch die Freiheit sich zu einem Bekenntnis oder einer Religion zu bekennen.
Es gilt jedoch nicht die Freiheit der Bekenntnisse/Religionen alles zu tun, bzw. Narrenfreiheit unter dem Deckmantel der Religion.

Das schächten ist ein mitunter minutenlanger Todeskampf für die Tiere.
Wen Sie sehr starke Nerven haben können Sie sich hier anschauen was schächten für die Tiere bedeutet.
https://www.youtube.com/watch?v=paH6JmVL2FA

Was werden Sie gegen diese Tierquälerei tun?

Mit freundlichen Grüßen
P. P.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr P.,

DIE LINKE lehnt die betäubungslose Schlachtung von Tieren ab. Alternativ setzt sie sich für die Elektrokurzzeitbetäubung ein. Ein vollständiges alternativloses Verbot des betäubungslosen Schlachtens stünde aus Sicht der Linken im Konflikt mit dem Grundrecht auf Religionsfreiheit.

Schächten ist in Deutschland verboten. Es gibt Ausnahmeregelungen für Juden und seit 1996 auch für Muslime. Für die meisten islamischen und jüdischen Gemeinden in Deutschland ist die betäubungslose Schächtung wesentlicher Bestandteil ihrer Religionsausübung und gehört zum lebendigen Inhalt ihrer Glaubenspraxis. Von daher sind die Ausnahmeregelungen für jüdische und muslimische Schlachter zu verteidigen. Hier muss aus unserer Sicht eine Lösung mit den Glaubensgemeinschaften gesucht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jutta Krellmann, MdB
Sprecherin für Mitbestimmung & Arbeit