Frage an Jutta Kreitz von Paul G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr/ Frau Bundestagsabgeordnete,
Die Lärmproblematik um den Halle/leipziger Flughafen ist Ihnen durchaus bekannt.
Dennoch tut sich von Seite der Politik nichts, absolut nichts.
Im Gegenteil, statt den Sorgen der betroffenen Bürger um Ihre Gesundheit ernst zu nehmen, wird vielmehr darum gekämpft noch mehr Luft- und Frachtunternehmen an den Flughafen Halle/Leipzig zu stationieren mit allen daran verbundenen Folgen für die Bevölkerung.
Durch die zunehmende Lärm und Abgasbelästigungen durch Fluggerät wird auch die Gesundheit der betroffenen Bürger zunehmend mehr und mehr in Bedrängnis gebracht.
Meine (unsere) Frage, mit der Bitte auf umgehende ,NOCH VOR DER BUNDESTAGWAHL, aussagekräftige Antwort:
Ist Ihnen dass im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankertes Recht,
„AUF KÖRPERLICHE UNVERSEHRTHEIT“ wichtig ?
IST DIESES RECHT TEILBAR ?
Sind aus Ihrer- und oder aus Parteisicht , Wirtschaftlichen Interessen und für Aktionären steigenden Renditen wichtiger als die Gesundheit der Bevölkerung?
„Unterstützen Sie die Forderung der Bürgerinitiative Gegenlärm Schkeuditz und mehrerer 1000 Schkeuditzer Bürger nach einer gleichmäßigen Nutzung der beiden Start- und Landebahnen des Flughafens Leipzig-Halle ? Dies wird zwar im Planfeststellungsbeschluß und in der Betriebserlaubnis so gefordert, aber in der Praxis nicht eingehalten. Über 90 Prozent der rund 70 DHL-Frachtflugzeuge starten und landen nachtszwischen 00.00 und 06.00 Uhr auf der stadtnahen Südbahn. Flughafen, Stadt Schkeuditz und Fluglärmkommission schieben seit Jahren entsprechende Beschlüsse vor sich her.
Und: Unterstützen Sie die Forderung des 112. Deutschen Ärztetages für ein Nachtflugverbot ? Oder wenigstes ein begrenztes Nachtflugverbot (von 23.00 bis 5.00 Uhr bzw. an 2-3 Wochentagen) ? „
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei die Antwort auf die Frage vom Paul Gabriels.
Für diese Problematik hat der Gesetzgeber klare Rechtsvorschrift erlassen, in denen die Rechte des Einzelnen gegen öffentliche Belange abgewogen werden (Raumordnungsverfahren, Planfeststellungsverfahren etc.). An diese Rechtsvorschriften hat sich auch die Politik zu halten und jeder Bürger hat die Möglichkeit innerhalb dieser Verfahren sein Recht bei den Gerichten einzuklagen.
Soweit ich informiert bin, sind die Aktionäre des Flughafens die Städte Halle, Schkeuditz und Leipzig, also auch Sie. Ich gehe davon aus, dass es diesen Städten in Verantwortung für ihre Bürger nicht um eine Gewinnmaximierung geht, sondern um Arbeitsplätze für Ihre Bevölkerung.
Ich gehe davon aus, dass die Entscheidungen in den Stadtparlamenten demokratisch und mit großer Verantwortung für die Bürger getroffen wurden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Jutta Kreitz