Frage an Jutta Haug von petra w. bezüglich Gesundheit
Guten Tag Frau Haug,
Ende Februar beginnen die Information und Diskussion über die Neuregelung des Tabakgesetzes. Ich bin seit 40 Jahren Raucherin. Seit ca 10 Mon. dampfe (e-Zigarette) ich. Ich konnte meinen Zigarettenkonsum von über 40 Zig/Tag auf max 7 Stk einschränken und hoffe auf weitere Erfolge. Ich bin sehr dankbar für die Alternative.
Daher möchte ich Sie auf folgende Punkte aufmerksam machen: Der Vorschlag sieht vor, den Nikotingehalt der freiverkäuflichen Liquids stark einzuschränken. Höher dosierte Liquids sollen nur in Apotheken verkauft werden . Das heißt, daß die e-Zigarette gegenüblich der Zigarette benachteiligt würde, obwohl der Nikotingehalt in Zigaretten um ein vielfaches höher ist, abgesehen von den vielen Zusatzstoffen. Für Menschen wie mich wäre das das aus fürs Dampfen.
Es gibt Studien über die Liquids und das Dampfen. Wer sich dafür interessiert, findet hier
http://ig-ed.org/faktensammlung/
Und hier
www.rursus.de unter anderem ausführliche Faktensammlungen.
Alle Inhaltsstoffe (Lebensmittelaromen,Glyzerin,Propylenglykol,Wasser,Nikotin), sind ausgiebig erforscht und auch zT in Lebensmitteln zugelassen. Dagegen habe ich beim Tabak nie Angaben auf alle Inhaltsstoffe gefunden!! Das würde viele Menschen mehr abschrecken als alle Bilder! Wünschenswert wäre somit ein „Reinheitsgebot“ für Liquids. Den Hinweis auf das Jugendschutzgesetz findet man selbstverständlich auch in den Shops.
Da das Thema e-Zigarette beim Vorschlag für die neuen Tabakrichtlinien nur am Rande gestreift wird, befürchte ich, dass diese Vorlage durchkommt, ohne dass sich die EU-Abgeordneten der Tragweite bewusst sind. Sollte dieser Vorschlag angenommen werden, bedeutet das einen großen Vorteil für die Zigaretten, da diese frei verkäuflich sind, und das Aus für eine wesentlich unschädlichere Alternative.
Werden Sie sich auch außerhalb der Expertenanhörung informieren?
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrte Frau Weber,
zunächst möchte ich Ihnen für Ihre weiteren Bemühungen, den Zigarettenkonsum einzuschränken - vielleicht sogar ganz mit dem Rauchen aufzuhören, viel Erfolg wünschen. Ich habe vor mehr als dreißig Jahren mit dem Rauchen aufgehört, weiß also, wovon ich rede.
Die Europäische Kommission hingegen will mit dem am 19.Dezember 2012 vorgelegten Entwurf zur sogenannten Tabakrichtlinie das Rauchen nicht verbieten. Sie will allerdings mit den vorgeschlagenen Maßnahmen ein hohes Niveau an Gesundheitsschutz in der Europäischen Union erreichen und gewährleisten. Es soll vor allem verhindert werden, dass junge Menschen durch besonders attraktives Verpackungsdesign oder bunte Zigaretten, die nach Schokolade, Erdbeeren etc. riechen, zum Rauchen verführt werden. Tabakprodukte sollen wie Tabakprodukte aussehen und wie solche riechen und schmecken.
Nachdem am 25. Februar 2013 eine Anhörung im Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) die Debatte um die Ausgestaltung der sogenannten Tabakrahmenrichtlinie eröffnete, hat am 21. März eine erste parlamentarische Aussprache im federführenden Ausschuss stattgefunden. Noch vor dem Sommer 2013 soll im ENVI eine Position abgestimmt werden, um dann im Herbst das Plenum abstimmen zu lassen.
Hinsichtlich des von Ihnen angesprochenen Themas E-Zigarette haben mich zahllose Emails erreicht. Die einen nutzen diese Form des Rauchens, um eine vollständige Tabakentwöhnung zu erreichen, andere möchten nur den Tabakkonsum reduzieren, mit dem Rauchen selbst aber nicht aufhören. Bereits 2011 hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, zugegeben mit dem Hinweis, dass langfristige gesundheitliche Auswirkungen noch nicht untersucht sind, vor den Wirkungen/Risiken der E-Zigarette gewarnt. Mit der E-Zigarette wird die körperliche Abhängigkeit aufrechterhalten und gewohnte Rituale beibehalten.
Ich denke, wir stimmen darin überein, dass Nikotin in jeder Dosis negative Gesundheitsauswirkungen hat und der Liquid-Trägerstoff Propylenglykol nachgewiesen gesundheitsschädlich ist. Und wir stimmen auch darüber überein, dass sowohl Artikel 18 und Artikel 19 des Kommissionsvorschlags in der Formulierung überarbeitet werden müssen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Außerdem wird darüber zu reden sein, ob und wie sinnvoll es ist, höher Nikotin-dosierte Liquids für E-Zigaretten durch die Pharmagesetzgebung zulassen zu müssen.
Sehr geehrte Frau Weber, ich kann Ihnen versichern, auch für das Europäische Parlament gilt das Struck´sche Gesetz: "Kein Gesetz kommt aus dem Parlament so heraus, wie es eingebracht worden ist". Und dafür werden wir noch viele Argumente austauschen und bewerten, Diskussionen und Debatten führen.
Es grüßt Sie
Jutta Haug