Frage an Jutta Haug von Stefanie F. bezüglich Tourismus
Sehr geehrte Frau Haug,
Gemäß Artikel 7 der Richtlinie 86/609/EWG, die zum März 2013 endgültig umgesetzt werden soll, dürfen keine Tierversuche durchgeführt werden, wenn wissenschaftlich zufriedenstellende Alternativen zur Verfügung stehen.
Es ist der Wille vieler EuropäerInnen, Tierversuche für Kosmetika endgültig abzuschaffen.
Zahlreiche Kosmetikunternehmen teilen diese Ansicht und haben ihre Praxis bereits angepasst.
Gern würde ich erfahren, wie Sie dazu stehen.
Werden Sie das Inkrafttreten der Kosmetikrichtlinie unterstützen und versuchen das Inverkehrbringen von kosmetischen Fertigerzeugnissen und Bestandteilen, die anhand von Tierversuchen getestet wurden, auch in Zukunft zu verbieten?
Werden Sie im Europaparlament versuchen dies umzusetzen?
Mit freundlichen Grüssen
Stefanie Fendler
Sehr geehrte Frau Fendler,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Tierversuche und Kosmetika, die mich über www.abgeordnetenwatch.de erreicht hat.
Während der Verhandlungen zur Kosmetikrichtlinie hat das Europäische Parlament immer für das Verbot von Tierversuchen und das Vermarktungsverbot von an Tieren getesteten kosmetischen Produkten gekämpft und sich am Ende bei diesem entscheidenden Punkt gegen die Minister der Mitgliedstaaten durchgesetzt!
Deshalb haben wir heute in der EU mit der Kosmetikgesetzgebung eine eindeutige Rechtslage, die Tierversuche für Kosmetika regelt.
Es gilt: seit September 2004 ein EU-weites Verbot von Tierversuchen für fertige Kosmetikprodukte; seit März 2009 sind Tierversuche für Inhaltsstoffe von kosmetischen Produkten verboten, und es gilt ein europaweites Vermarktungsverbot für kosmetische Produkte, die an Tieren getestet wurden. Dieses Verbot gilt auch für kosmetische Produkte, die außerhalb der EU an Tieren getestet wurden.
Es ist richtig, bis März 2013 ist eine Ausnahme für drei spezifische Testverfahren gewährt worden. Allerdings gilt diese Ausnahme nur bis alternative Testmethoden verfügbar sind, läuft aber spätestens am 11. März 2013 aus!
Entgegen einiger Befürchtungen kann diese Frist nicht einfach verschoben werden, da sie gesetzlich festgelegt ist (Art. 18.2 der Kosmetik-Verordnung). Um diese Frist zu verändern bzw. zu verlängern, müsste die Europäische Kommission einen neuen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, der dann vom Europäischen Gesetzgeber, dem Europäischen Parlament und dem Rat, beraten und beschlossen werden müsste. Allerdings kann ich Ihnen versichern, dass ein neuer Vorschlag auf massiven Widerstand im Europäischen Parlament stoßen wird. Dies wurde bereits während einer Aussprache mit dem zuständigen Kommissar Dalli im Umweltausschuss des Europäischen Parlamentes am 27.10.2010 deutlich. Um den Forderungen noch einmal Nachdruck zu verleihen, wurde in der Ausschusssitzung am 31. Januar 2012 die strikte Beibehaltung der Frist zum 11. März 2013 erneut gefordert und die Haltung des Parlaments bekräftigt.
Ich hoffe, ich konnte mit diesen Ausführungen Ihre Fragen beantworten und deutlich machen, dass die sozialdemokratischen Europaabgeordneten zu jedem Zeitpunkt für ein Tierversuchs- und Vermarktungsverbot bei kosmetischen Produkten gekämpft haben und sich auch weiterhin für die Einhaltung der europäischen Regeln und Fristen einsetzen werden.
Es grüßt Sie
Jutta Haug