Frage an Jutta Haug von Detlef G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Haug,
mit der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 297/2011 DER KOMMISSION
vom 25. März 2011 wurden die Grenzwerte für strahlenbelastete Lebensmittelimporte aus Japan in die EU um das bis zu 20-fache erhöht.
Wie stehen Sie dazu und waren Sie an einer Abstimmung und/oder Debatte darüber beteiligt?
Mit freundlichen Grüßen,
D. Girgel
Sehr geehrter Herr Girgel,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage. Um die parlamentarische Debatte über die von Ihnen angesprochene Durchführungsverordnung abzuwarten, die vorgestern im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit stattfand, erhalten Sie meine Antwort mit etwas Verzögerung - ich bitte um Ihr Verständnis.
Bei einer Durchführungsverordnung der Kommission handelt es sich nicht um Gesetzgebung im engeren Sinne sondern um die Ausführung einer zuvor festgelegten Maßnahme des Gesetzgebers. Daher war das Parlament an der Diskussion über die Durchführungsverordnung Nr. 297/2011 vom 25. März 2011 nicht im Voraus beteiligt.
Den in dieser Durchführungsverordnung festgelegten Grenzwerten, die auf wissenschaftliche Bewertungen aus dem Jahr 1987 in Folge der Tschernobyl Katastrophe zurückgehen, liegt die Annahme einer Versorgungsunsicherheit zu Grunde, die sich durch die große Anzahl radioaktiv verseuchter Lebensmittel 1987 ergab. Die aktuelle Situation in Folge des Nuklearunfalls in Japan ist damit keinesfalls vergleichbar.
Auf Druck des Europäischen Parlaments und der europäischen Öffentlichkeit hat die Kommission umgehend reagiert und die - auch der Dringlichkeit geschuldet unzureichenden - Grenzwerte, die im Eilverfahren festgelegt wurden, korrigiert. Dieses zweite Verfahren sah ein Einspruchsrecht des Europäischen Parlaments vor, welches allerdings angesichts der nun an japanische, niedrigere Werte angepassten Grenzwerte nicht wahrgenommen wurde.
An der Debatte vorgestern (12.4.2011) im Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit hat sich die sozialdemokratische Fraktion aktiv beteiligt und die Kommissionsentscheidung und Informationspolitik vehement kritisiert. Es wurde gefordert, in das nun anstehende Verfahren, in dem die Grenzwerte noch einmal wissenschaftlich überprüft werden sollen, sowohl Energieexperten als auch Fachleute aus dem Gesundheits- und Verbraucherschutzbereich einzubeziehen.
Wir Abgeordneten werden das weitere Verfahren aufmerksam verfolgen und uns für maximale Schutzvorkehrungen für die europäische Bevölkerung einsetzen. Gleichzeitig sind wir uns der dramatischen wirtschaftlichen Auswirkungen für die japanische Bevölkerung bewusst und werden, wie bereits geschehen, Unterstützung von seiten der Europäischen Union zur Verfügung stellen. Keinesfalls darf eine solche Unterstützung jedoch - z.B. über die laxe Zulassung von Importen - strenge europäische Gesundheitsstandards unterminieren!
Es grüßt Sie
Jutta Haug