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Jutta Eckenbach
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Frage von Manfred Z. •

Frage an Jutta Eckenbach von Manfred Z. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Eckenbach,
darf ich Ihnen und uns allen ein _friedvolles_ Jahr 2017 wünschen?

Am 22.12.2016 ist der Paragraf 80 StGB weggefallen. Hört sich lapidar an - ist aber nicht so, denn dieser bisher gültige Gesetzestext ( goo.gl/JoVF3n )
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Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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hat somit keine Gültigkeit mehr.

Erklären Sie bitte, wie Sie diese Entscheidung mittragen konnten.

Vielen Dank.

Portrait von Jutta Eckenbach
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zins,

auch ich wünsche Ihnen ein gesundes und friedvolles Neues Jahr!

Zu Ihrer Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass ich die Entscheidung zum Wegfall des § 80 StGB deswegen mittragen kann, da dieser - nach der Einigung in der Überprüfungskonferenz des Römischen Statuts
des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Kampala (2010) zu den Verbrechen der Aggression - nun in § 13 des Völkerstrafgesetzbuches aufgegangen ist.
Das heißt, dass die Strafbarkeit weiterhin besteht, der Paragraph nun aber im Völkerstrafgesetzbuch und nicht mehr im Strafgesetzbuch zu finden ist. Die Änderung war aufgrund der Komplementarität der Strafverfolgung notwendig.

Sehr gut können Sie die Änderungsgründe und die Historie in der Gesetzesbegründung in der Drucksache 18/8621 in der Dokumentation des Deutschen Bundestages nachlesen. (www.bundestag.de)

Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Jutta Eckenbach