Frage an Jutta Eckenbach von Richard Friedrich A. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Eckenbach,
gestatten Sie mir bitte diese folgenden Fragen:
1.Warum stimmen Sie als CDU/CSU einer quasi-Enteignung von ca.80 Mio.- Lebensversicherten durch die kalte Küche während der Sommerferien zu? Gerade Ihre Partei hat doch jahrzehntelang vorher immer so sehr die Notwendigkeit der Errichtung eines 2.privaten Standbeins bei der privaten Vorsorge betont.
2.Warum gehem Sie bei Ihrer mir erst jetzt am 18.09.2014 zukommenden Beantwortung meiner diesbezüglichen Anfrage weit nach erfolgter Inkrafttretung des neuen Gesetzes per 01.08.2014 auf meine monatelang vorher gestellt Frage ein und schieben dafür ein technisches Problem bei Abgeordnetenwatch vor?Das macht Ihre Beantwortung meiner Anfrage um Monate verzögert nicht gerade glaubwürdiger.
3.Wieso erwähnen Sie bei Ihrer jetzigen Antwort nicht das klsre Faktum, dass diese Quasi-Enteignung von 80 Mio.Versicherten nur der desolaten Folge der immer größer werdenden Euro-Krise geschuldet ist und das Sie zur Rettung dieses undemokratischen Währungsverbundes bereit sind, die jahrzehnetlangen mühsamen aufgebauten privaten Altersvorsorgen von Millionen Bürgern dieses Landes dafür bewusst in Lauf nehmen?
4.Wie verträgt sich dieses Ihr konkretes Handeln mit den Leitsätzen der von der CDU/CSU und Ihnen als ausgewiesene Sozialpolitikerin der Katholischen Soziallehre der Subsidiarität, der (Sozialen)Gerechtigkeit und der eigenverantwortlichen Vorsorge von Millionen von Bürgern in eigener Verantwortung?
Mit besten Grüßen
Richard Friedrich Arens
Sehr geehrter Herr Arens,
Unmut, hervorgerufen aus Angst und Unwissenheit, kann ich gut verstehen. Ich kann Ihnen aber mitteilen, dass die Zustimmung nicht durch die „kalte Küche“ sondern im Rahmen eines ordentlichen parlamentarischen Verfahrens – mit Schlussabstimmung am 4.7.2014 – erfolgte. Die zeitliche Planung von Gesetzgebungsverfahren richtet sich nach der Bedürftigkeit und nicht nach dem Ferienkalender.
Die CDU/CSU bleibt dabei, dass die private Vorsorge der Alterssicherung immer noch ein wichtiger Bestandteil neben der gesetzlichen Rentenleistung ist. Um dies auch in Zukunft zu gewähren, waren die Änderungen im Rahmen des Lebensversicherungsreformgesetzes notwendig. 2007 wurde den Versicherten durch den Gesetzgeber die Beteiligung - neben der Garantieleistung - an den Überschüssen und den Bewertungsreserven ermöglicht. Aufgrund der zur Zeit immer noch andauernden Niedrigzinsphase wurde deutlich, dass zahlreiche Versicherer noch gut verzinste Anlagen aufkündigen müssten, um auslaufende Verträge erfüllen zu können. Das Nachsehen hätten die Versicherten, deren Vertragslaufzeit darüber hinaus noch andauert. Wären keine Änderungen durch den Gesetzgeber erfolgt, hätte dies zu einem unausweichlichen Verbrauch der Eigenmittel der Versicherungen geführt. Die Versicherungen hätten die garantierten Leistungen aus den Verträgen nicht mehr erfüllen können und die Verpflichtung zur dauernden Erfüllbarkeit der Verträge durch die Versicherungsunternehmen wäre in Gefahr.
Auch die Bundesbank weiste bereits in ihrem Finanzstabilitätsbericht von 2013 darauf hin, dass die geltenden Regelungen zur Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven ökonomisch nicht adäquat sind, weil sie im Niedrigzinsumfeld zu einem erhöhten Abfluss von Vermögen aus den Versicherungsunternehmen führen. Die Bundesbank empfiehlte daher, einen soliden und nachhaltigen regulatorischen Rahmen für die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven zu schaffen.
Wichtig zu wissen ist, dass die Änderungen die Beteiligung an den Bewertungsreserven betreffen. Es wurden keine Änderungen am Garantiezins (der bei Vertragsabschluss garantierten Leistung) oder dem vertraglich vereinbarten Überschusssystem vorgenommen.
Mit meinem Verständnis für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Gemeinschaft ist es maßgeblich, dass alle Versicherungsnehmer darauf vertrauen dürfen, dass ihre vertraglich vereinbarten Leistungen zum Ende hin erfüllt werden. Es wäre für mich nicht hinnehmbar, wenn ein kleiner Teil der Versicherten, das „Glück“ hat, dass ihr Vertrag jetzt ausläuft und sie zulasten der noch laufenden Versicherungsverträge Gewinn (aus den Bewertungsreserven(!) ) abschöpft. Allen Versicherungsnehmern muss gewährleistet sein, dass ihr Vertrag den vertraglich vereinbarten Inhalt erfüllen kann. Nur so ist eine vernünftige Altersvorsorge machbar.
Gern stehe ich Ihnen bei weiteren Fragen auch persönlich zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich. Meine Erreichbarkeit finden Sie auf meiner Homepage http://www.juttaeckenbach.de/ .
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Eckenbach