Justus Wingert
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Frage von Sylvia F. •

Frage an Justus Wingert von Sylvia F. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Die Gesprächspsychotherapie ist ein seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik Deutschland und in der ehemaligen DDR sowie auch international bewährtes Psychotherapieverfahren, das vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie in seinen Gutachten von 1999 und 2002 die wissenschaftliche Anerkennung erhielt, die die Grundlage für staatlich anerkannte Ausbildungsstätten bildete. De facto kann aber in Gesprächspsychotherapie nicht ausgebildet werden, da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2008 (nach 6jähriger Prüfung) die sozialrechtliche Anerkennung verweigerte.

Diese Situation veranlasste am 18./19. November 2010 die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) unter TOP 9.1. einen einstimmigen Beschluss zu fassen:

„Die AOLG bittet das BMG, auf den Gemeinsamen Bundesausschuss einzuwirken, dass er die Methoden der Gesprächspsychotherapie und der Systemischen Therapie - nach deren berufsrechtlicher Anerkennung - für die vertragsärztliche Leistungserbringung zulässt.

Die AOLG erwartet vom BMG, dass bei der notwendigen Reform des Psychotherapeutenge-setzes zukünftig solche Diskrepanzen zwischen Vertrags- und Berufsrecht vermieden werden.“

Werden Sie sich dafür einsetzen - und wenn ja wie, dass die staatlich anerkannten Ausbildungsverfahren Gesprächspsychotherapie und Systemische Therapie sozialrechtlich zugelassen werden (Umsetzung des AOLG-Beschlusses), damit in ihnen auch ausgebildet werden kann und durch eine größere Verfahrensvielfalt das Angebot für Patienten verbessert werden kann?

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Zukunft nicht mehr über die Berufszulassung von Psychotherapeut/innen entscheidet, sondern sich –wie bei Ärzten auch – auf die Regelung der Berufsausübung beschränkt?

Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Freudling,

die von Ihnen beschrieben Situation ist nur eine von vielen Schieflagen im Gesundheitssystem insgesamt. Ich bin aber leider kein Experte in diesem Thema, meine beruflichen und politischen Qualifikationen liegen da deutlich anders, die bestehende Rechtslage und deren Umsetzung zu beurteilen ist mir daher nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen,
Justus Wingert