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Jürgen Hollstein
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Frage von Anja S. •

Frage an Jürgen Hollstein von Anja S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Hollstein,

als Mitglied des Integrations- und des Schulausschusses sind Sie sicherlich vertraut mit dem Kopftuchverbot für Lehrerinnen.

Dieses Verbot ist in NRW ohne konkreten Anlass und ohne Bundesvorgabe durchgedrückt worden. Damit ist NRW leider eines von sechs Bundesländern, die praktizierende Musliminnen vom Schuldienst ausschließen.

Das ist ein eindeutiges Signal, dass praktizierende Muslime hier in NRW nicht erwünscht sind. Gerade in Schulen, wo Menschen unterschiedlichster Herkunft und Religion tagtäglich zusammenleben, wird durch das Kopftuchverbot für Lehrkräfte ein völlig falsches Zeichen gesetzt. Nämlich gegen Chancengleichheit und für Ausgrenzung. Tatsächlich ist diese Verbot zum Anlass geworden, Frauen mit Kopftuch auch in anderen Berufsfeldern auszugrenzen. So wird nicht nur muslimischen Mädchen die Zukunft verbaut, sondern auch noch Ausgrenzung salonfähig gemacht.

Wie ist Ihre Haltung in dieser Frage? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass NRW ein positives Zeichen in Richtung Toleranz und Integration setzt und dieses unsinnige Verbot in NRW wieder aufgehoben wird?

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Anja Seuthe

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Seuthe,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf www.abgeordnetenwatch.de

Die "Kopftuchfrage" ist im Schulgesetz § 57 (4) geregelt:

(4) Lehrerinnen und Lehrer dürfen in der Schule keine politischen, religiösen, weltanschaulichen oder ähnliche äußere Bekundungen abgeben, die geeignet sind, die Neutralität des Landes gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie Eltern oder den politischen, religiösen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gefährden oder zu stören. Insbesondere ist ein äußeres Verhalten unzulässig, welches bei Schülerinnen und Schülern oder den Eltern den Eindruck hervorrufen kann, dass eine Lehrerin oder ein Lehrer gegen die Menschenwürde, die Gleichberechtigung nach Artikel 3 des Grundgesetzes, die Freiheitsgrundrechte oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung auftritt. Die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags nach Artikel 7 und 12 Abs. 6 der Verfassung des Landes Nordrhein- Westfalen und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen widerspricht nicht dem Verhaltensgebot nach Satz 1. Das Neutralitätsgebot des Satzes 1 gilt nicht im Religionsunterricht und in den Bekenntnis- und Weltanschauungsschulen.

Hieraus geht deutlich hervor, dass es um die Neutralität (!) der Schule geht.

Die NRW-Schulpolitik ist vor zwei Jahren vom Landesarbeitsgericht bestätigt worden.

"Kopftuchverbot für NRW-Lehrerinnen in zweiter Instanz bestätigt. Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen an nordrhein-westfälischen Schulen ist erstmals von einem Gericht in zweiter Instanz bestätigt worden. Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf wies am Donnerstag (10.04.2008) die Berufung einer türkischen Lehrerin zurück, die mit einer Baskenmütze statt Kopftuch unterrichten will. Die von der Lehrerin permanent getragene Mütze sei ein Ersatz für das Kopftuch, befand das Gericht. Um die Schüler vor einer Beeinflussung zu schützen, müsse die Frau die Mütze abnehmen. Das Kopftuchverbot sei kein Verstoß gegen die Religionsfreiheit. Schulministerin Barbara Sommer begrüßte das Urteil. Es sei bereits die neunte Gerichtsentscheidung, die die Verfassungsmäßigkeit des Kopftuchverbots bestätige. "Wir fühlen uns in unserer Linie bestärkt." Das Gericht habe mit seiner Entscheidung über die Baskenmütze für eine einheitliche Auslegung des Gesetzes gesorgt. Keine Lehrerin werde durch das Kopftuchverbot unverhältnismäßig belastet.

Die Pädagogin lehnte wie schon in der ersten Instanz den Vergleichsvorschlag des Gerichts ab, statt der Baskenmütze eine Perücke zu tragen. Sie trage die Mütze aus kulturellen Gründen und fühle sich ohne unbekleidet, argumentierte sie. Das Gericht wertete die Baskenmütze dagegen als religiöse Bekundung. Die Klägerin will weiter auf dem Rechtsweg gegen das "Mützenverbot" im Unterricht kämpfen. (dpa)"

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Hollstein