Frage an Jürgen Bernsen von André M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Bernsen,
mit Interesse habe ich Ihre Antworten auf die bereits gestellten Fragen gelesen, insbesondere den zum EU-Vertrag, der ja ganz gravierende Änderungen für Deutschland bedeutet.
Artikel 52 Abs. 2 des neuen EU-Vertrages würde die Menschenrechte nachrangig machen nach allen anderen Vorschriften des Reformvertrags, Abs. 5 die sozialen Menschenrechte unverbindlich machen, und Abs. 7 und die Erläuterungen des Konvents die Todesstrafe bei unmittelbarer Kriegsgefahr sowie die gewaltsame Niederschlagung von Aufstand und Aufruhr erlauben. Die Wettbewerbsfähigkeit und die Kriegsführung der EU hätten Vorrang vor den Menschenrechten.
Eine Frage dazu interessiert mich besonders brennend:
Wie stehen Sie zur Notwendigkeit, den EU-Vertrag als eine auch für Deutschland bindende Verfassung gemäß Artikel 146 Grundgesetz NUR dem deutschen Volke in freier Entscheidung zu beschliessen?
Ich bedanke mich im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
André Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
als ich Ihre Frage gelesen habe ist es mir erst einmal durch und durch gegangen.
Todesstrafe bei unmittelbarer Kriegsgefahr, gewaltsame Niederschlagung von Aufstand und Aufruhr. Man fragt sich so, ab wann man dann in unserem Land als Aufrührer zählt. Ich versuche mit meiner Kandidatur etwas zu verändern, laufe ich Gefahr als parteiloser Direktkandidat irgendwann in den Verdacht zu geraden als Aufrüher zu gelten? Es gibt ja jetzt schon Rasterfahndung und es wird nach "Schläfern" gesucht. Es gruselt einen.
Ich bin ganz klar gegen Krieg, Todesstrafe oder andere Gewaltaktionen. Von mir wird nichts unterstützt, was in diese Richtung geht. Umso erstaunlicher finde ich, dass es nicht mehr Widerstand zum EU-Vertrag gibt und von den Parteien im Bundestag nur die Partei die Linke gegen den Vertrag gestimmt hat. Ich bin für eine Volksabstimmung in Bezug auf den EU-Vertrag.
Für mich ist es wichtig, daß der Staat sich an die Gesetze hält, insbesondere an das Grundgesetz. Leider sieht die Realität anders aus und der Bürger wird einfach übergangen.
Wie heißt es so schön im Grundgesetz:
Art 146 Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Wir wissen alle wie die Realität aussieht. Es ist erschreckend.
Mit freundlichen Gruss und besonderen Dank für die aufrüttelnde Frage.
Jürgen Bernsen