Werden Sie sich als Mitglied der Bürgerschaft für ein Vergabeverfahren hinsichtlich der Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund einsetzen, das Werbemonitore im öffentlichen Raum ausschließt?
Digitale Werbemonitore sind Energiefresser, Lenken im Verkehr ab, sind für einen Großteil der Lichtverschmutzung verantwortlich und dominieren immer mehr den Stadtraum.
Grundsätzlich sind Werbemonitore und Werbeanlagen mit Wechsellicht nach der derzeit gültigen Wechsellichtverordnung nur im Vergnügungsviertel Reeperbahn, am Steindamm und in der Spitalerstraße (Altstadt) vorgesehen. Unter dem amtierenden rot-grünen Senat wurden die Vorgaben der Wechsellichtverordnung nicht eingehalten und stadtweit Ausnahmegenehmigungen für Werbemonitore im öffentlichen Raum erteilt. Die Gestattungsverträge über Werbung auf Staatsgrund der Freien und Hansestadt Hamburg enden zum 31. Dezember 2026. Der Senat plant bei der Neuvergabe der Werberechte erneut die flächendeckende Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Werbemonitore.

Hallo Herr L.,
vielen Dank für Ihre interessante Frage und die damit verbundenen Informationen. Aktuell gibt es leider noch keinen offiziellen Standpunkt zu dieser speziellen Thematik. Nach einem Einzug in die Bürgerschaft würden wir aber hierzu kurzfristig und rechtzeitig eine offizielle Position erarbeiten und diese entsprechend veröffentlichen. Ich teile durchaus Ihre Bedenken und sehe es ähnlich kritisch. Wie Sie sicherlich wissen, setzt sich Volt unter anderem konsequent für mehr Klimaschutz ein, dies würde meiner Meinung nach auch Ihren genannten Punkt betreffen. Gerne behalte ich Ihre Idee im Hinterkopf und werde diese bei passender Gelegenheit einbringen.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende!
Julius Mönkeberg