Frage an Juliane Nagel von Rachel B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ich schreibe Ihnen, weil als Sie Abgeordneter des Bundestages meines Wahlkreises sind.
Ich bin Mutter von zwei Kindern und arbeite selbst im sozialen Bereich. Daher würde ich gerne wissen, wie Sie zu dem am 17.Juli.19 vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf zur Impflicht stehen?
Kennen Sie die Stellungnahme des Verein Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V. Diesen finden Sie hier: Link: https://individuelle-impfentscheidung.de/pdfs/Masernschutzgesetz%20-%20S...
Die Stellungnahme zeigt, dass viele von Herrn Spahn verwendeten Argument nicht den Tatsachen entsprechen.
Ebenso spricht sich im Juni der Ethikrat gegen eine Impflicht aus: https://www.tagesschau.de/inland/impfpflicht-ethikrat-101.html
Im September bezweifelt nun auch der Bundesrat die Verfassungsmäßigkeit des Masernschutzgesetzes. https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0301-0400/358-1-19....
Wie stehen Sie zur Einführung der Impflicht und den damit eingeführten Beschneidungen unserer Grundrechte? Wo wird uns diese Impflicht hinführen? Nach Masern kommt ...?
Über Ihre Antwort freue ich mich.
Viele Grüße
R. B.
Sehr geehrte Frau Brabetz,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Impfpflicht.
Der Beschluss des Bundestages betrifft die Impfung gegen Masern, eine
Erkrankung, die tödlich verlaufen oder im späteren Alter zu
Folgeerkrankungen wie der SSPE subakute sklerosierende Panenzephalitis
(https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/55190/SSPE-Risiko-von-toedlicher-Masernkomplikation-haeufig)
führen kann. Die SSPE schränkt das Leben der Betroffenen enorm ein und
kann ebenfalls zum Tod führen
(https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.folgekrankheit-sspe-masern-toeten-das-traurige-schicksal-von-angelina-9.36dc853f-0ffd-46c3-96ea-52381a172676.html).
Um Masern in Deutschland auszurotten und einen Herdenschutz zu
erreichen, bedarf es einer Impfquote von 95 %. Erst bei diesem Wert sind
auch Kinder geschützt, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft
werden können. In Sachsen erreichen wir einen Wert von rund 97 % bei
den Kita-Kindern. Bei den Schulanfängern hingegen sind nur rund 80 %
gegen Masern geimpft. Bei Schülern der 6. Klasse sind es dann rund 94 %,
trotzdem zu wenig, um Masern ganz auszurotten. Trotz der
Aufklärungskampagnen gibt es, nicht zuletzt auf Grund unberechtigter
Impfkritiken und Impflügen im Internet, noch zu viele Kinder, die nicht
über einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern verfügen. Daher
befürworte ich die beschlossene Masern-Impfpflicht, um die Gesundheit
aller Kinder zu schützen.
Einen Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte ermöglicht Absatz 2
des zweiten Artikels. Darin heißt es: „Jeder hat das Recht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.
In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“
Ein solches Gesetz muss dann laut Artikel 19 allgemein und nicht für den
Einzelfall gelten. Das ist bei dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz
der Fall. Der Schutz aller Kinder ist ein hohes schützenswertes Gut,
welches durch das beschlossene Gesetz erreicht werden kann. Wenn durch
das neue Gesetz auch nur ein Kind, welches nicht geimpft werden konnte,
vor einer Masernerkrankung oder SSPE geschützt werden kann, ist für mich
auch die nötige Verhältnismäßigkeit gewahrt.
Weitere Informationen zum Thema Impfen finden Sie unter
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Bedeutung/Schutzimpfungen_20_Einwaende.html#doc2378400bodyText5
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Mit freundlichen Grüßen