Sehr geehrte Frau Kleemann, was tun Sie, als religionspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, um das Verfassungsgebot zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen zu verwirklichen?
Die Berliner Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag ein Ablösungsgrundsätzegesetz versprochen. Bisher liegt ein Entwurf nicht vor. Eine vorbereitende Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit ohne abschließenden Bericht beendet. Irgendwelche Ergebnisse sind nicht bekannt geworden. Die Ministerpräsidenten haben erklärt, dass sie die Ablösung der Staatsleistungen bis auf weiteres generell ablehnen; das Geld sei bei den Kirchen "gut aufgehoben". Wie ist die Haltung Ihrer Fraktion dazu?
Sehr geehrter Herr H., ich bin dazu immer wieder mit den Vertretern der Kirchen hier im Land Sachsen-Anhalt im Gespräch. Die Frage, ob und in welcher Weise die Ablösung von Staatsleistungen geschehen könnten, ist, dass wissen Sie aus Ihrer Arbeit ja trefflich zu beschreiben, durchaus komplex. In der Tat vertrete auch ich den Standpunkt, dass viele Aufgaben der Kirchen zum Beispiel im Bereich Seelsorge, im Bereich Bildung, im Bereich Denkmalpflege, im Bereich Erinnerungskultur etc. wichtig für unsere Gesellschaft sind und die Kirchen hier eine gesellschaftlich relevante Rolle innehaben. Ich gehe perspektivisch davon aus, dass die Staatsleistungsleistungen verändert werden. Einen zeitlichen Horizont vermag ich aus der Beobachtung der Debatten in den letzten Jahren und Jahrzehnten dazu aber nicht spekulieren.
Mit freundlichen Grüßen
Juliane Kleemann