Frage von Mara B. • 18.06.2024
Antwort von Julia Willie Hamburg Bündnis 90/Die Grünen • 25.06.2024
folgende Besoldungsanpassungen treten ab dem 01.08.2024 in Kraft
folgende Besoldungsanpassungen treten ab dem 01.08.2024 in Kraft
Ziel ist es, mit dieser Vertretungsregelung lediglich kurzfristige und unplanbare Ausfälle auszugleichen und langfristige Lösungen mit unbefristeten Stellen zu schaffen. Bei mehrjährigen Verträgen muss eine Vergütung ebenso in den Sommerferien gezahlt werden.
ein ausdrückliches Funktionsamt „Koordinator*in“ gibt es nicht.