Wieso ist es in Deutschland immer noch möglich, das Bürger, die sich über Jahrzehnte eine Existenz aufbauen oder aufgebaut haben, durch Strabs unschuldig enteignet und finanziell ruiniert werden?
Sehr geehrte Nadin F.
Investitionen in die verkehrliche Infrastruktur sind eine wichtige Aufgabe der Städte und Gemeinden. Zur Abdeckung ihrer Investitionskosten können Städte und Gemeinden Straßenausbaubeiträge erheben, um die ihnen durch Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen entstehenden Kosten zu decken.
Mit den letzten Reformen wurden den Kommunen neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet, die diese nutzen können – aber nicht müssen. Die Entscheidung, wie der Investitionsaufwand für kommunale Straßen finanziert werden soll, obliegt den kommunalen Vertretungen vor Ort und das ist auch gut so. Denn diese können die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Modelle am besten abwägen. Wir wollen den Kommunen diese Wahlfreiheit lassen und sprechen uns daher gegen eine generelle Abschaffung der Möglichkeit zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aus.
Für uns Grüne ist klar: Wir wollen sozialen Härten mindern und gleichzeitig eine ausgewogene und gerechte Regelung für die Finanzierung von Straßenerneuerungen ermöglichen. Deshalb werden wir die bestehenden Regelungen auswerten und gegebenenfalls nachsteuern. Dabei werden wir uns auch für eine bessere Beteiligung der Bürger*innen an der Ausgestaltung der Grunderneuerung durch Straßenausbaubeitragsmittel einsetzen! Gleichzeitig ist für uns klar, dass die Wahlfreiheit der Kommunen auch in Zeiten klammer Kassen wirklich gewährleistet sein muss. Um ihre Aufgaben zu bewältigen und den Herausforderungen gerecht werden zu können, müssen die Kommunen entsprechend finanziell ausgestattet werden.
Um Enteignungen handelt es sich bei Straßenausbaubeiträgen nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Julia Willie Hamburg