Werden Sie in einer rot-grünen Koalition die gesetzlichen Voraussetzungen für die Möglichkeit des E-Bike-Leasings für Beamte über den Dienstherrn schaffen?
Sehr geehrte Frau Hamburg,
gegenwärtig können Dienstherrn ihren Beamten kein gefördertes E-Bike-Leasing anbieten. Selbst Dienstherrn, die gerne eine Förderung vornehmen würden, dürfen dies mangels gesetzlicher Befugnis nicht.
Die gegenwärtige Gesetzeslage stellt eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu den Angestellten im öffentlichen Dienst dar, bei denen ein gefördertes E-Bike-Leasing wie bei sonstigen Arbeitgebern auch möglich ist. Gefördertes E-Bike-Leasing dürfte ein Anreiz für die vielen Beamten im Land sein, mit dem Fahrrad statt dem Auto zur Dienststelle zu fahren, und dadurch CO2 einsparen.
Beabsichtigen Sie, in einer Koalition mit der SPD ein entsprechendes Gesetzesvorhaben auf den Weg zu bringen?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!

Hallo,
vielen Dank für Ihre Frage zum Dienstradleasing für Beamt*innen.
Bereits seit 2019 setzen wir Grüne uns im Landtag für dieses Thema ein. Im Mai 2022 wurde auf unsere Initiative hin ein gemeinsamer Antrag mit SPD und CDU beschlossen, um das Fahrradleasing auch für Beamt*innen zu ermöglichen (vgl. Rede von Detlev Schulz-Hendel).
Zu Beginn dieser Legislaturperiode haben wir zügig einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht, der im November 2023 verabschiedet wurde (vgl. Finanzministerium).
Die Umsetzung des Dienstradleasings für Beamt*innen läuft derzeit unter Federführung des Wirtschafts- und Verkehrsministeriums in Zusammenarbeit mit dem Finanz- und Innenministerium (vgl. MW Niedersachsen).
Mit freundlichen Grüßen
Team Hamburg