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Julia Willie Hamburg
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Frage von Rieke G. •

Warum wird der Quereinstieg als Lehrer in Niedersachsen so schwer gemacht ?(Im Vergleich zu Nordrheinwestfalen oder anderen Bundesländern)

Wo fängt man an ? Also ich möchte Ihnen die Geschichte meines Mannes erzählen. Seit August ist die Firma für die mein Mann gearbeitet hat ( 18 Jahre) insolvent. Mein Mann hat Holzingenieurwesen studiert und gleich nach dem Studium dort angefangen, gerade seine soziale Kompetenz wurde sehr geschätzt. In seinem ehemaligen Fußballverein war er für die Jugendarbeit zuständig und hat die Kinder mit Freude trainiert. Außerdem haben wir zwei Kinder, somit kennt er auch die Schattenseiten und weiß, das man auch konsequent und nachvollziehbar sein sollte.

Nur weil mein Mann nicht an einer UNI studiert hat sondern an einer Fachhochschule wird ihm der Einstieg in den Vorbereitungsdienst zum Lehrer verwehrt. Keine Anhörung , keine Anrechnung in Mathe,wobei er in der Firma mit AUTOCAT und vielem mehr gearbeitet hat. Außerdem gibt es eine Schule, die ihn gerne hätte und ein Schulleiter der bereits mit dem Dezernat in Braunschweig gesprochen hat. BRAUCHEN WIR NOCH LEHER ODER NICHT ? MFG Rieke G.

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Hallo,

grundsätzlich ist zunächst zu sagen, dass das Ziel der Landesregierung nach wie vor die Anstellung von grundständig ausgebildeten Lehrkräften ist. Falls keine geeigneten Lehramtsbewerber verfügbar sind, können auch qualifizierte Personen mit anderen universitären Masterabschlüssen eingestellt werden. Die Voraussetzungen dafür sind im RdErl. vom 23.6.2020 festgelegt. Der Quereinstieg ist hauptsächlich für Personen mit einem universitären Master außerhalb des Lehramtsstudiums möglich, vorausgesetzt, die Studienleistungen entsprechen den Anforderungen der Niedersächsischen MasterVO-Lehr. Eine Anstellung für Personen mit Lehramtsstudium (Bachelor oder Master) ist nur befristet vorgesehen, um ihnen praktische Erfahrungen vor dem Vorbereitungsdienst zu ermöglichen. Dauerhafte Anstellungen für Personen mit einem Master sind nur in Ausnahmefällen möglich, wenn die Möglichkeit besteht, den Vorbereitungsdienst zu absolvieren, jedoch aus persönlichen Gründen (meist altersbedingt) keine Verbeamtung mehr erfolgen kann. Diese Regelung soll nicht dazu dienen, den Vorbereitungsdienst zu umgehen. Zudem wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Mit dem Lehrkräftegewinnungspaket wurden durch Kultusminister Tonne bereits Maßnahmen in die Wege geleitet, den sogenannten Quereinstieg in das Lehramt zu beschleunigen und zu erleichtern. Unter anderem erhalten Bewerber*innen, die zunächst nicht genügend Leistungspunkte für eine Stelle mitbringen, 20 Leistungspunkte gutgeschrieben, wenn sie aus pädagogischen Tätigkeiten kommen und bereits Berufserfahrungen haben. Auch durch eine persönliche Beurteilung einer Schulleitung können zusätzliche 5 Leistungspunkte angerechnet werden.
  • Mit dem Schuljahr 2022/2023 wurde die Fächerzuordnung deutlich erleichtert und Möglichkeiten geschaffen, durch einschlägige berufliche Tätigkeiten und die Einbeziehung Leistungspunkten fehlende Voraussetzungen auszugleichen und damit einen Einstieg zu erleichtern.
  • Der Zugang von Praxislehrkräften ohne Master-Abschluss für die Unterrichtsfächer Hauswirtschaft, Technik, Informatik, Gestaltendes Werken und Textiles Gestalten sowie für Unterricht in den Profilen Gesundheit und Soziales sowie Technik für Stellen des Lehramtes an Haupt- und Realschulen und in dem Fachbereich Arbeit-Wirtschaft-Technik an Gesamtschulen wurde ermöglicht.
  • Seit dem Sommersemester 2023 können sogenannte „Ein-Fach-Lehrkräfte“ eine Weiterbildungsmaßnahme für eine Zweitfachqualifizierung durchlaufen.
  • Darüber hinaus planen wir: Für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger mit Bachelorabschluss, die bisher nur befristet eingestellt werden können, soll die Möglichkeit zum Masterabschlusserwerb im berufsbegleitenden Studium eröffnet werden.
  • Für Bewerber*innen für den Quereinstieg mit einem ausländischen Hochschulabschluss gelten künftig die gleichen Erleichterungen wie für Bewerber*innen mit einem in Deutschland erworbenen Hochschulabschluss. Alleine über diese Änderung konnten 23 weitere QE zum Verfahren zugelassen und schließlich 6 eingestellt werden. Außerdem wurden die RLSBs mit zusätzlichen Mitarbeitenden für eine schnellere Zulassungsprüfung ausgestattet.
  • Alle Bewerber*innen für einen Quereinstieg, die die Vorgaben erfüllen, erhalten ein Einstellungsangebot – wir lassen also keine Chance verfallen. Uns ist klar, dass der Querstieg alleine den Lehrkräftemange nicht lösen kann und soll, aber es ist ein Baustein, den wir nicht ungenutzt lassen dürfen.

Weitere Maßnahmen sowie die Überlegungen zum Haushaltsjahr 2025 sind bereits in Arbeit und werden sowohl parlamentarisch als auch auf Ebene der Landesregierung unter Hochdruck beraten und geplant.

Mit freundlichen Grüßen

Team Hamburg

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