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Julia Willie Hamburg
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Frage von Lena B. •

Nach welchen konkreten Kriterien werden bisherige A13 Funktionsstellen ab dem 1.8.2024 neu kategorisiert und fortan mit A13+Z, A14 oder A14+Z besoldet?

Sie schreiben in einer Antwort weiter unten, dass eine Funktionsstelle, die an einer Schule mit A13 ausgeschrieben und besetzt wurde, nach dem 01.08.2024 entsprechend erhöht und je nach Funktion dann fortan mit A13+Z oder A14 oder A14+Z besoldet werden würde. Nach welchen konkreten Kriterien werden bisherige A13 Funktionsstellen denn neu kategorisiert? Nach Umfang der Funktionsstelle? Nach Aufgabenfeld der Funktionsstelle? Oder nach Größe der Schule; wie sähe hier die Staffelung nach Schülerzahlen aus? Meine Funktionsstelle umfasst die Organisation des Ganztagesbetriebes, die Organisation und Durchführung der Abschlussprüfungen sowie die Organisation der Wahlpflichtkurse und Profilfächer an einer niedersächsischen Oberschule. Mit welcher Besoldung, kann ich ab dem 1.8.24 rechnen. Und wann kann man seitens des Bildungsministeriums endlich mit einem öffentlichen verbindlichem Statement rechnen, das für Klärung in dieser Situation sorgt?

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Antwort von
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Hallo, 

ein ausdrückliches Funktionsamt „Koordinator*in“ gibt es nicht. Gemeint ist i.d.R. das Amt „Lehrer*in im Sekundarbereich I bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten“. Dieses Amt war bisher nach A 13 besoldet. Ab dem 01.08.2024 erhalten Inhaber*innen des Amtes zusätzlich eine Amtszulage in Höhe von derzeit 188,31 Euro. Eine Erhöhung auf A 14 würde weitreichende Folgehebungen nach sich ziehen. Wenn künftig bereits Lehrkräfte bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten A 14 erhielten, müsste die Besoldung von Konrektor*innen sowie auch Rektor*innen nach oben hin ebenfalls erhöht werden, um das besoldungsrechtliche Abstandsgebot einzuhalten. Es ist insoweit das gesamte Besoldungsgefüge im Blick zu behalten.

Die Zuordnung eines Amtes zu einer bestimmten Besoldungsgruppe (A 13+Z, A 14 oder auch A 14+Z) ergibt sich aus der Anlage 1 zum Niedersächsischen Besoldungsgesetz. Die konkrete Besoldung der einzelnen Ämter richtet sich unter Beachtung des Gesamtgefüges nach Schulform, Schüler*innenzahl oder auch Funktion. Aufgrund der Vielzahl an Ämtern wird daher auf die vorgenannte Anlage verwiesen. Eine „Neukategorisierung“ hat insoweit nicht stattgefunden. Es wurde lediglich das Einstiegsamt gehoben sowie zur Einhaltung des Abstandsgebot bestimmte Funktions- und Beförderungsämter. Daneben wurden bestimmte Ämter vereinheitlicht.

Mit welcher Besoldung jemand mit „Koordinationsstelle“ künftig rechnen kann, richtet sich nach dem Vorgesagten. Eine etwaige Hebung des Amtes ergibt sich aus der Überleitungsübersicht der künftigen Anlage 19. Eine genauere Angabe kann ich in Ihrem Fall nicht machen. Das für Sie zuständige RLSB kann an dieser Stelle detailliertere Auskunft geben.

Mit freundlichen Grüßen, 

Team Hamburg

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