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Julia Verlinden
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Matthias T. •

Beim neuen GEG müssen ja neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Was ist mit: - Gasheizung mit Ökogas aus 100% erneu. Energien? - WP mit konventionellem Stromtarif?

Guten Tag Frau Verlinden, im Zuge des neuen Gebäudeenergiegesetzes müssen ja neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Zu folgenden 2 Fällen finde ich keine Antworten:
Fall 1: Eine neue Wärmepumpe wird mit einem herkömmlichen Stromtarif, also mehrheitlich aus konventionellen Energieträgern wie z.B. Braunkohle betrieben. Das sind ja dann keine 65 % aus erneuerbaren Energien. Wird aber trotzdem gefördert. Warum?
Fall 2: Wir haben Gasheizung mit einem Ökogas-Tarif von Polarstern-Energie. Das Gas ist lt. Versorger zu 100% aus erneuerbaren Energien. Würde dies dann bei einem Austausch die gesetzlichen Vorgaben erfüllen? In den Medien wird nur von grünem Wasserstoff anstatt Gas gesprochen.

Danke im Voraus für die Antworten.

Viele Grüße
M. T.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr T.,

ich möchte als erstes darauf hinweisen, dass das Gebäudeenergiegesetz derzeit in der parlamentarischen Beratung ist und meine Antwort sich daher auf den aktuellen Stand (Beschluss des Kabinetts im April) bezieht, der sich aber im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch verändern kann. Grundsätzlich betrifft das neue Gesetz nur die Fälle, wenn eine neue Heizung gewünscht oder erforderlich wird - beispielsweise, weil die alte Heizung unreparierbar kaputt ist. Im Havariefall gibt es Übergangsfristen.

Zu Fall 1: Der Anteil von Erneuerbaren im Strommix liegt bereits bei über 50% und wird bis 2030 auf 80% steigen. Eine Wärmepumpe macht aus einer Kilowattstunde Strom mehrere Kilowattstunden Wärme, weil sie Umgebungswärme nutzt. Insofern ist eine Wärmepumpe effizient und verursacht auch beim aktuellen Strommix in Deutschland deutlich weniger CO2 als eine Gas- oder Ölheizung.

Zu Fall 2 kann ich Ihnen mitteilen, dass diese die Vorgaben erfüllen würde, da Gasheizungen, die nachweislich zu mindestens 65% mit nachhaltigem Gas betrieben werden, unter das Gesetz fallen. Hierzu zählt neben dem in den Medien viel zitierten Wasserstoff auch nachhaltiges Biomethan oder biogenes Flüssiggas. Es ist aber auch klar, dass echtes Ökogas nicht massenhaft verfügbar ist und grüner Wasserstoff für die klimafreundliche Ausrichtung der Chemie- und Stahlindustrie in Deutschland benötigt wird. Blauer Wasserstoff ist höchst problematisch, da er ineffizient ist und aus fossilem Erdgas erzeugt wird. Daher bleibt jede neue Gasheizung eine Risiko-Investition in eine teure Technologie.

Mehr Fragen und Antworten finden Sie übrigens hier: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/GEG/faq-geg.html

Mit freundlichen Grüßen

Julia Verlinden

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