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Julia Klöckner
CDU
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Frage von Jan B. •

Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften & Kapitaleinkünften

Sehr geehrte Frau Klöckner,

als verantwortungsvoller und selbstbestimmter Privatanleger beschäftige ich mich mit den Auswirkungen der ungerechten Verlustverrechnungsbegrenzung bei Termingeschäften und anderen Kapitaleinkünften. Könnten Sie mir bitte mitteilen, wie Ihre Partei, die CDU, zu dieser Thematik steht und ob sie Schritte unternehmen wird, um eine fairere Regelung für Privatanleger zu erreichen?

Mit freundlichen Grüßen,
J. B.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

danke für Ihre Anfrage.

2019 haben wir gemeinsam mit der SPD die Verlustabzugsbeschränkung bei Verlusten aus Termingeschäften eingeführt. Das Bundesfinanzministerium und die SPD erläuterten uns damals, dass damit ein Steuerschlupfloch geschlossen werde. Im Nachgang hat sich diese Behauptung nicht bestätigt.

Wir gehen davon aus, dass die Regelung verfassungswidrig ist und haben seither stets darauf gedrängt, diese wieder zu streichen. 2020 konnten wir die SPD dazu bewegen, die Verlustabzugsbeschränkung zumindest zu verdoppeln, so dass zumindest 20.000 Euro Verluste anerkannt werden. Dies ist immer noch viel zu wenig.

Das Bundesfinanzministerium behauptet hingegen, dass die Regelung verfassungskonform sei. Die zeitliche Streckung der Verlustverrechnung begegne keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken, soweit finale Effekte im Rahmen zulässiger Typisierung vernachlässigt werden können. Wenn es dem Gesetzgeber frei stehe, Verluste beim Wertloswerden bestimmter Finanzanlagen unberücksichtigt zu lassen, was zumindest der hergebrachten Dogmatik der Überschusseinkünfte entsprach, von der der Gesetzgeber mit Einführung der Abgeltungsteuer entgegen anderslautenden Behauptungen zumindest nicht willentlich vollständig abgerückt sei, stehe es ihm auch frei, die Verluste aus solchen Ereignissen zwar anzuerkennen, sie aber nicht sofort in voller Höhe wirksam werden zu lassen.

Wir als Union drängen weiterhin darauf, die Verlustabzugsbeschränkung ersatzlos zu streichen.

Herzliche Grüße

Julia Klöckner MdB

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