Sehr geehrte Frau Klöckner, würden Sie Ihrer Familie das Mittel Glyphosat zur Schädlingsbekämpfung in ihren Weinbergen empfehlen? Danke + Grüße Kay Flohr
Guten Tag, Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage. Als Bundesregierung haben wir das klare Ziel formuliert, die Anwendung von Glyphosat zum 31. Dezember 2023 zu beenden. Ein nationales Totalverbot ist bis dahin europarechtlich nicht möglich. Denn der Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat ist EU-weit noch bis Ende 2022 genehmigt und glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel mit Übergangsfrist dementsprechend EU-weit noch bis zum 31. Dezember 2023 zugelassen. Das schreibt das europäische Recht so vor.
Mit der so genannten Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, die vor kurzem in Kraft getreten ist, schränken wir als Bundeslandwirtschaftsministerium die Anwendung von Glyphosat aber bereits jetzt deutlich ein. Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich und auf Flächen für die Allgemeinheit (etwa Parks) wird eingeschränkt, der Einsatz in der Landwirtschaft an vielen Stellen verboten. Er ist nur noch zulässig sein, wenn andere Maßnahmen nicht möglich oder zumutbar sind.
Herzliche Grüße,
Julia Klöckner