Frage an Julia Klöckner von Klaus N. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Klöckner,
mit Interesse habe ich Ihre bisherigen Kommentare zum Kaupthing-Problem gelesen. Ich wohne zwar nicht in Ihremm Wahlkreis (noch nicht einmal in Rheinland-Pfalz), trotzdem möchte ich dazu einige Anmerkungen machen.
1. es ist erschreckend, dass vom isländischen Finanzministerium verkündet wird, dass alle Konten ausländischer Sparer nicht vom isländischen Sicherungsfond gedeckt sind. Die Kaupthing-Bank wirbt bis heute damit, dass alle Guthaben (auch die der deutschen Kunden bis 20.000€ zu 100% gesichert sind. Bis dato sind weder vom isländischen noch vom deutschen Finanzministerium dazu verbindliche Aussagen zu bekommen.
2. wenn dies so sein sollte, wie kann es sein, daß dieser Bank die Geschäftstätigkeit in Deutschland überhaupt erlaubt wurde? Dieses Geschäftsgebaren verstößt ja gegen EU-Recht.
3. Vom Deutschen Finanzministerium wird verkündet, dass es keine nationale deutsche Lösung geben wird, dass man sich aber um eine Lösung bemüht, die im Rahmen einer Gesamtlösung die deutschen Kunden nicht gegenüber anderen diskriminiert. (siehe wiwo.de -> Keine nationale Lösung für Kaupthing-Kunden). Diese Diskriminierung ist bereits geschehen, denn andere Staaten haben bereits dafür gesorgt, dass ihren Sparern ihre Gelder ausgezahlt werden bzw. bereits ausbezahlt wurden.
4. Auch der Bayern LB wurden ihre ca. 1.7 Mrd. Euro, die sie in Island "verzockt" haben, durch den Rettungsfond ersetzt. Nur diejenigen, die diesen Rettungsfond letztendlich bezahlen (nämlich die Steuerzahler), sollen wieder einmal leer ausgehen. Ist das die sogenannte Solidarität, die sonst immer beim stattlichen Abkassieren vorgeschoben wird?
Auf eine Stellungnahme (die nicht nur aus vorgefertigten Textbausteinen besteht) würde ich mich freuen.
mit freundlichen Grüßen
Klaus Nestele
Sehr geehrter Herr Nestele,
vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie mich auf die Kaupthing-Problematik hinweisen. Gerne gebe ich Ihnen hierzu meine Einschätzung.
Fakt ist: Die Konten der Kaupthing Kunden sind vom isländischen Sicherrungsfond gedeckt. Wird dieser in Anspruch genommen, so werden deutsche Anleger, die ihre Ansprüche geltend machen, nicht gegenüber anderen Anlegern diskriminiert. Allerdings gelten für diese nicht, die durch den isländischen Staat an isländische Staatsbürger vergebene Garantien. Das heißt, dass zum jetztigen Zeitpunkt der deutsche Anleger Ansprüche nicht gegenüber dem isländischen Staat geltend machen kann, sollte aus dem Einlagensicherungsfonds nicht die eigentlich garantierten 20.800 Euro gezahlt werden können.
Die Geschäftstätigkeit der Kaupthing-Edge verstößt nicht gegen EU-Recht. Nach einer EU Richtline ist es allen EWR-Niederlassungen im Sinne des § 53b Abs. 1 des Kreditwesengesetz (KWG) erlaubt, in Deutschland ihrem Geschäft nachzugehen. Lieber Herr Nestele, die Bundesregierung bemüht sich derzeit, eine Entschädigung für die deutsche Kaupthing-Kunden zu erreichen. Ziel ist es, sich für eine Entschädigung im Umfang von rund 20.000 Euro pro Kunden einzusetzen. Zwar streben wir derzeit keine bilaterale Vereinbarung an, dennoch ist die deutsche Bundesregierung an einer internationalen Lösung interessiert, die deutsche Kunden nicht benachteiligt. Erst wenn diese Bemühungen keinen Erfolg bringen, wird über eine nationale Lösung nachgedacht.
Zur ihrer Frage bezüglich der Bayern LB kann ich ihren Ärger zwar nachempfinden, jedoch muss man den Stand der Dinge etwas differenzierter bewerten. Die Bayern LB hat sich über den Rettungsfond zwar refinanziert. Das heißt aber nicht, dass sie etwaige Verluste aus Geschäften mit isländischen Banken ersetzt bekommen hat. Das Geld über das sich die Bayern LB refinanziert, gehört immer noch dem Staat als Kapitalgeber. Dieser trägt zwar das damit verbundene Risiko, verteilt aber keine Geschenke.
Falls Sie noch weitere Fragen haben: Erste Hilfe in Finanzfragen bieten die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband ab sofort mit einer bundesweiten kostenfreien Telefon-Rufnummer. Unter 0800 - 6 64 85 88 (kostenfrei aus dem Festnetz) stehen die Finanzexperten der Verbraucherzentralen Rede und Antwort. Das durch das Bundesverbraucherministerium finanzierte Telefon ist montags bis freitags von 9.00 bis 21.00 Uhr zu erreichen.
Beste Grüße,
Julia Klöckner