Frage an Julia Klöckner von Dr. Werner M. bezüglich Gesundheit
Wie stehen Sie zur Anerkennung homöopatischer Mittel als geeignete und erstattungsfähige und erstattungspflichtige Arzneien - nicht nur für Privatpatient*innen?
Lieber Herr Dr. M.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Für die Union bleibt die evidenzbasierte Medizin und die Entscheidung für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach dem diagnostischen und therapeutischen Nutzen der Maßstab für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Rahmen des Wettbewerbs können die Krankenkassen darüber hinaus aber natürlich individuell zusätzliche Leistungen übernehmen. Zu diesen Zusatzleistungen kann dann auch die Erstattung homöopathischer Mittel zählen. Denn es ist klar, die Homöopathie hilft sehr vielen Menschen, kann sich positiv auswirken und hat natürlich ihre Berechtigung, auch wenn der wissenschaftliche Nachweis noch aussteht.
Herzliche Grüße,
Julia Klöckner