Frage an Julia Klöckner von Annegret F. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Klöckner,
vielen herzlichen Dank für die ehrliche offene Antwort, ich bin begeistert und gleichzeitig erstaunt, denn lt. GG Artikel 33, Abs. 4 ist es Recht und Pflicht der Kommune, die hoheitliche Aufgabe zu erfüllen, sie kann nur per Gesetzesänderung übertragen werden (https://de.wikipedia.org/wiki/Hoheitliche_Aufgabe) oder (http://www.juraforum.de/lexikon/hoheitliche-aufgabe). Es ist ja wichtig, dass in Notsituationen die Bürger von Behörden/staatlichen Einrichtungen geschützt werden, nicht von privatrechtlichen oder gewerbeorientierten Dienstleistern, die eigene Regeln zugrunde legen.
Auf welcher Basis steht denn ihre Entscheidung? Rechtlich erleben wir, dass Menschen in Notsituationen zur Zustimmung gezwungen wurden, aber dann allein gelassen werden. Können sie da etwas ändern?
Vielen Dank und freundliche Grüße
A. F.