Frage an Julia Klöckner von Heinz G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Klöckner,
Ihr Zusatzeinkommen als Parlamentarische Staatssekretärin wird mit € 7.000/Monat angegeben.
Der Steuerzahlerbund hat berechnet, dass jeder Parlamentarische Staatssekretär (z.Z. 30 in der Regierung Merkel) den Steuerzahler einschl. Dienstwagen, der in den € 7.000 nicht enthalten ist, Bürokosten usw. den Steuerzahler € 500.000 jährlich kostet.
Mich würde interessieren, was müssen Sie für dieses enorme Monatsgehalt eigentlich leisten und ist da dann noch Zeit vor Ihr Abgeordnetenmandat. Ist mit Ihrer Ernennung ein beamteter Staatssekretär ausgeschieden? Wie verhält sich die Tätigkeit als parlamentarische Staatssekretärin mit dem Abgeordnetenmandat? Sie arbeiten einmal für ein Ministerium und sind gleichzeitig MdB, der dieses Ministerium kontrollieren soll. Hier wird doch etwas Elementares einer Demokratie vermengt, nämlich die Gewaltenteilung. Sie gehören aber gleichzeitig der Executive, als auch der Legislative an. Das Gleiche gilt natürlich für die Bundeskanzlerin und Ihre Minister.
Über Antwort würde ich mich freuen
Heinz Galaske
Sehr geehrter Herr Galaske,
haben Sie Dank für Ihre kritischen Fragen zu meinem Amt als Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Leider komme ich aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens in der Vorweihnachtszeit erst heute dazu, Ihnen zu antworten:
Parlamentarische Staatssekretäre haben in Deutschland eine lange Tradition: Bereits 1967 wurde die entsprechende Gesetzesgrundlage geschaffen. Mit dem Inkrafttreten des „Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre“ (ParlStG) am 1. August 1974 wurde zudem festgelegt, dass diese zeitgleich Mitglieder des Deutschen Bundestages sein müssen. Die Aufgaben der Parlamentarischen Staatssekretäre sind klar und eindeutig gesetzlich festgelegt: Sie unterstützen Bundesminister bei der Erfüllung von politischen Aufgaben im Deutschen Bundestag und im Bundesrat, in deren Ausschüssen und in den Fraktionen. Daneben verfügen die Ministerien zudem über „beamtete Staatssekretäre“, die kein politisches Mandat inne haben dürfen. Während diese die administrative Vertretung innerhalb des jeweiligen Ministeriums leisten, vertreten Parlamentarische Staatssekretäre die Ministerin oder den Minister in seiner Regierungspflicht. Dies ist auch in der Geschäftsordnung der Bundesregierung geregelt, in der es im § 14 heißt:
„(2) Für Erklärungen vor dem Bundestag, vor dem Bundesrat und in den Sitzungen der Bundesregierung wird der Bundesminister durch den Parlamentarischen Staatssekretär vertreten.“
In der Praxis vertrete ich Frau Bundesministerin Aigner so unter anderem bei Veranstaltungen mit Bürgern, wie etwa bei verbraucherpolitischen Podiumsdiskussionen, oder bei Kabinettsaufgaben, wie Ausschusssitzungen oder Beratungen im Bundesrat.
Zur Frage nach dem Zweck dieses Amtes lässt sich sagen, dass der gemeinsame Austausch für demokratische Prozesse unerlässlich ist. Dementsprechend müssen die Minister und Ministerinnen etwa in parlamentarischen Fragestunden Auskunft erteilen. Da sich auch ein Bundesminister angesichts dieser unzähligen Verpflichtungen und Aufgaben nicht teilen kann, besteht in der Vertretung durch Parlamentarische Staatssekretäre ein erheblicher demokratischer Effizienz- und Legitimitätsgewinn. Dies kommt damit letzten Endes der Demokratie zugute.
Die Gewaltenteilung zwischen Legislative (Parlament) und Exekutive (Regierung) wird durch Parlamentarische Staatssekretäre keinesfalls aufgehoben, denn auch für diese ist Artikel 38, Absatz 1 des Grundgesetzes bindend:
„[Die Abgeordneten] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Außerdem treffen Parlamentarische Staatssekretäre keine politischen Entscheidungen in Vertretung der Bundesministerinnen und Bundesminister, sondern geben lediglich Erklärungen dieser ab (Geschäftsordnung der Bundesregierung, § 14, 2).
Auch die Amtsbezüge für Parlamentarische Staatssekretäre sind gesetzlich geregelt: Nach dem besagten ParlStG orientieren sich die Bezüge an denen eines Bundesministers und der Besoldung der beamteten Staatssekretäre. Dementsprechend betragen die Bezüge 75 Prozent des Niveaus von Bundesministern. Wird ein Parlamentarischer Staatssekretär ernannt, scheidet dafür kein beamteter Staatssekretär aus, da beide – wie beschrieben - unterschiedliche Funktionen ausüben. Damit erstere Ihrer Pflicht effizient nachkommen können, benötigen Sie die entsprechenden Mittel, wie etwa ein Büro im Ministerium. Andernfalls wäre die Doppelbelastung von Mandat und Amt kaum zu bewältigen.
Sehr geehrter Herr Galaske, wie Sie sehen, ist auch für Parlamentarische Staatssekretäre das Freie Mandat bindend. Seit Einführung dieses Amtes ist es den Bundesministerinnen und -ministern möglich eine Vielzahl unterschiedlicher politischer Aufgaben wahrzunehmen, für die Ihre Zeit ansonsten nicht ausreichen würde und die Beamtete Staatssekretäre nicht leisten können. Und dies kann nur im Sinne unserer Demokratie sein!
Herzliche Grüße,
Ihre
Julia Klöckner