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Julia Klöckner
CDU
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Frage von Ortwin U. •

Frage an Julia Klöckner von Ortwin U. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Klöckner,

in Speyer soll die Landebahn des Landeplatzes ausgebaut werden. Klagen wurden abgewiesen. Der jetzige Flugbetrieb ist schon eine Lärmbelästigung für die Menschen von ungeheurem Ausmaß. Trotz Sichtflugregeln wird bei jeder Witterung, an allen Tagen und Zeiten geflogen. Dabei werden die reinen Wohngebiete überflogen, obwohl dies nicht sein soll. Im Zuge des Ausbaus werden nach Zustimmung der Landesregierung ca. 19 Hektar wertvolles, streng geschütztes und noch einmaliges Naturschutzgebiet (Rheinauenwald) abgeholzt. Zum Schaden der Menschen, gegen den Willen des Volkes und zum Nutzen weniger Mächtigen. Der Dom zu Speyer (Weltkulturerbe) ragt ca. 17 Meter in den Flugsicherheitsbereich. Keine Probleme! Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung mit den Sperrzeiten, kein Problem. Aufenthalt bei schönem Wetter im Garten. Unmöglich. Ununterbrochen kreisen die Flugzeuge über die Wohngebiete und überziehen die Menschen mit Lärmterror. Grundrechte auf lärmfreie Stille, erholsamen Schlaf. Spielt keine Rolle. Das Eintreten für Klimaschutz in Anbetracht der sich abzeichneten Katastrophe wird zur Farce. Für die Menschen in Mainz setzt sich der Minister und Ministerpräsident ein. Lässt Gutachten zur Flugroute auf Steuergelder anfertigen. Für Speyer wird nichts getan. Spielt das Volk von Speyer und Umgebung keine Rolle? Aber es sind bald Landtagswahlen! Unsere Gruppe mit der BI wird sich daran erinnern. Wie stehen Sie dazu?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Uhl,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann natürlich verstehen, dass Sie als Speyerer Bürger Bedenken wegen des anstehenden Ausbaus der Landebahn haben. Auch ich vertrete den Standpunkt, dass man bei solchen Maßnahmen die Bedürfnisse von den Menschen vor Ort und die Belange der Natur im Blick haben muss - und vor allem frühzeitig das Gespräch mit den Betroffenen suchen sollte. Im Fall von Speyer gilt es zudem natürlich, mit dem Dom unbedingt das UNESCO-Weltkulturerbe weiter zu schützen und zu bewahren.

Jedoch hat meines Wissens nach das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz den Ausbau der Landebahn - unter Einhaltung gewisser Bedingungen und Einschränkungen, etwa zur Nachtflugregelung - gebilligt. Ich möchte Sie daher an dieser Stelle um Ihr Verständnis bitten, dass mir ein Eingreifen in rechtmäßig gefällte und rechtsgültige Urteile nicht möglich ist.

In diesem Sinne herzliche Grüße nach Speyer,

Ihre Julia Klöckner

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