Frage an Julia Klöckner von Rainer P. bezüglich Verbraucherschutz
Hallo Frau Klöckner,
zum Thema unerlaubte Telefonwerbung war vor einigen Wochen zu lesen, daß die grosse Koalition in Berlin umfangreiche straf- rechtliche Massnahmen wie u. a.drastische Bussgelder gegen diese penetrante Art der Werbung verabschiedet hat. Die Anrufe kommen jedoch nach wie vor, neuerdings wird man von einem Bandautomat natürlich mit Rufnummerunterdrückung aufgefordert, doch umgehend eine 0900 er Callcenter-Nr. anzurufen, um seinen Traumgewinn zu bekommen. Der letzte Anruf kam vor ein paar Tagen abends gegen 21.00 Uhr. Alle getroffenen Mass-nahmen müssen aber doch verpuffen, wenn es gewerblichen An-rufern möglich ist, ihre Rufnummer zu unterdrücken.
Gibt es Bestrebungen, hier Änderungen herbeizuführen, denn
nur dann könnte man sich gegen diese Art des Telefonterrors wirklich wehren.
Viele Grüsse aus dem Hunsrück
Rainer Petry
Lieber Herr Petry,
vielen Dank für Ihre Mail, in der Sie mich auf das Thema Unerlaubte Telefonwerbung ansprechen. Gerne antworte ich Ihnen hierauf.
Es stimmt: Wir haben gesetzlich gegen unlautere Werbeanrufe nachgebessert. Folgende Verschärfungen gelten seit Juni 2009:
* Verstöße gegen das gesetzliche Verbot belästigender Telefonanrufe werden mit einem Bußgeld
bis zu 50.000 Euro geahndet.
* Rufnummern bei Werbeanrufen dürfen nicht unterdrückt werden. Bei Verstößen gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung droht ebenfalls ein Bußgeld.
* Bei Zeitschriftenabonnements, Wett- und Lotteriedienstleistungen wird ein Widerrufsrecht eingeführt.
* Bei telefonisch geschlossenen Dauerschuldverhältnissen (z.B. Telekommunikation, Strom, Gas) wird im Falle eines Anbieterwechsels die Textform mit Verbraucherunterschrift erforderlich, um das Unterschieben von fernmündlich geschlossenen Verträgen zu unterbinden.
* Im Falle einer Vertragsänderung (z. B. Tarifwechsel beim bisherigen Anbieter) und bei gänzlich neuen Verträgen erhalten die Verbraucher ein umfassendes Widerrufrecht. Verbraucher müssen zudem über Vertragskonditionen und Widerrufmöglichkeiten schriftlich aufklärt werden.
Trotz dieser gesetzlichen Hürden und strengeren Sanktionsmöglichkeiten dürfen wir uns dennoch nichts vormachen. Schwarze Schafe wird es leider immer geben. Gerade Anrufe aus dem Ausland können wir durch nationale Regelungen nicht Einhalt gebieten. Deshalb muss der Verbraucher auch weiter aktiv reagieren, in dem er sich die Nummer notiert und diese bei der Wettbewerbszentrale und Verbraucherzentrale meldet. Auch wenn in Ihrem Fall die Nummer unterdrückt wurde, ich kenne eine Reihe von Beispiel, wo die Nummer jetzt angezeigt wird. Denn letztlich haben die Firmen ja ein Eigeninteresse - das heißt sie wollen einen Geschäftsabschluss tätigen. Ein verdeckte Anrufe nützt den Firmen also nur im ersten Moment. Wenn der Kunde Interesse zeigt, muss das Unternehmen sich zu erkennen geben. Auch wenn dies sicher kein Trost ist und den Ärger wenig mildert, spätestens dann sollte sich der Verbraucher die Kontaktdaten notieren.
Lieber Herr Petry, sie sehen gesetzliche Regelungen alleine helfen nicht immer - auch Sie als Verbraucher sind gefragt, Verstöße zu melden und nicht teure 0900-Nummern anzurufen. Dennoch bin ich davon überzeugt, dass die gesetzlichen Maßnahmen über kurz oder lang greifen werden und wir unlautere Anrufe durch die beschriebenen Abschreckungsmöglichkeiten reduzieren können. Falls Sie noch weitere Fragen haben, können Sie auch gerne zu mir in die Sprechstunde kommen. Auf meiner Homepage www.julia-kloeckner.de finden Sie die aktuellen Sprechzeiten.
Herzliche Grüße nach Hennweiler,
Ihre Julia Klöckner