Wann wollen Sie die Hessischen Beamten Verfassungskonform Bezahlen?
Vielen Dank für Ihre Frage. Nicht nur Hessen, sondern alle Bundesländer sowie der Bund stehen vor dieser bedeutenden und schwierigen Herausforderung, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Folgerungen aus dem Abstandsgebot konkretisiert und zementiert hat. Hessen hat schneller als andere darauf reagiert und 657 Millionen € aufgewendet, um erste Schritte hin zu einer verfassungskonformen Besoldung ihrer rund 104.000 Beamtinnen und Beamten und rund 48.000 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern zu gehen. Im Falle unserer Regierungsbeteiligung werden wir in der kommenden Legislatur ein entsprechendes Gesetz in den Landtag einbringen, sobald innerhalb der möglichen Regierungskoalition eine Einigung erzielt worden ist.
Möglicherweise muss die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Vorlagebeschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs abgewartet werden, um den genauen Umfang des Nachsteuerungsbedarfs absehen zu können.
Die Methode der Anhebung des Grundgehalts stellt sicher, dass das Abstandsgebot, das Leistungsprinzip und die qualitätssichernde Funktion der Besoldung eingehalten werden.