Frage an Jürgen Mistol von Ralph L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Mistol
durch die Aufblähung des Bayerischen Landtages mit 24 zusätzlichen Abgeordneten und zwei Fraktionen mehr im Landtag wird dieser für den Steuerzahler um 10 Millionen EUR teurer. In der Verwaltung muss man Stellen- und Kostenmehrungen immer gut begründen, um sie beim Haushaltsgesetzgeber durchzubekommen.
Wie rechtfertigen Sie die Mehrkosten durch die Aufblähung des Landtages?
Welcher Mehrwert ergibt sich für den Steuerzahler?
Sind Sie gewillt, die Zahl der Abgeordneten wieder auf 180 zu reduzieren u.a. durch eine Wahlrechtsänderung?
Sehr geehrter Herr L.,
vielen Dank für Ihre Mail. Die Anzahl der Abgeordneten des Bayerischen Landtags ist grundsätzlich dem geltendem Bayerischen Wahlsystem geschuldet. Es handelt sich um ein sogenanntes „verbessertes Verhältniswahlrecht“. Anders als bei Bundestagswahlen sind Erst- und Zweitstimmen für die proportionale Verteilung der Sitze auf die Parteien gleichwertig. Im Vergleich zu anderen Bundesländern und dem Wahlrecht des Bundestages legt die bayerische Verfassung einige Details sehr konkret fest. In Art. 13 steht zwar, dass der Landtag aus 180 Abgeordneten besteht, gleichzeitig steht aber in Art. 14, dass durch Überhang- und Ausgleichsmandate, die Zahl überschritten werden kann. Das Bayerische Landtagswahlsystem zu ändern, ist mit größeren Hürden verbunden als etwa das Wahlrecht des Bundestages, nämlich mit einer verfassungsändernden Mehrheit im bayerischen Landtag und einer Volksabstimmung. Nichtsdestotrotz ist uns Grünen das Problem bewusst und ich halte eine Änderung des Wahlrechts für notwendig, auch wenn ein solcher Reformprozess schwierig ist. Wir brauchen ein Wahlrecht, das eine Aufblähung des Parlamentes verhindert.
Viele Grüße,
Jürgen Mistol