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Jürgen Klimke
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Frage von Joachim G. •

Frage an Jürgen Klimke von Joachim G. bezüglich Wirtschaft

MoinMoin Herr Klimke,
im Rahmen des Konjunkturpakets wurde beschlossen, den Breitbandinternetzugang in ländlichen Gebieten kurzfristig auszubauen. Bis Ende 2010 sollen alle Bürger einen solchen Zugang bekommen können. Darüber hinaus soll bis Ende 2014 75% der Haushalte Zugang zu 50MBit - Anschlüssen bekommen. Das ist grundsätzlich eine gute Entscheidung. Realisiert werden soll das allerdings per Funk im UHF - Bereich. Viele bisher durch die analoge Ausstrahlung von Fernsehsendern genutzten Frequenzen werden durch die Umstellung auf digitale Sendetechnik nicht mehr genutzt und so soll die Nutzung dieses Bereichs gewinnbringend an private Firmen verkauft werden. Es gab schon einmal eine Versteigerung von anderen Frequenzen mit ähnlicher Begründung , ohne daß sich an der Versorgungslage etwas geändert hätte. Als Nutzer der Veranstaltungstechnik werden die Frequenzen des UHF - Bereichs ebenfalls benötigt, um z.B. Drahtlosmikrophone zu betreiben. Nach gültigen Verträgen sollte dies noch bis mind. Ende 2015 möglich sein. Die kurzfristigen Entscheidungen der letzten Tage stellt diese Nutzung in Frage, da weder eine Sekundärnutzung mit der Internettechnik nach derzeitigem Stand der Technik, noch ein betriebssicheres Ausweichen auf andere Frequenzen möglich ist - entweder aus technischen Gründen, oder weil andere Frequenzen schon belegt sind. Nun gibt es gerade in Hamburg Musicals, die man sich mit verkabelten Mikrophonen wie in den 50er Jahren kaum vorstellen kann. Aber auch viele andere Bühnen, Fernsehsender und auch Sie als Politiker nutzen bei Ihren Reden oft kabellose Mikrophone. Dies wäre nach den aktuellen Beschlüssen nicht mehr möglich und zulässig. Mir ist klar, daß man schnellen Internetzugang für alle gut verkaufen kann; wie soll in Ihren Augen aber die eher unsichtbare Anwendung der Veranstaltungstechnik, von der Sie als redender Politiker und wir alle bei Shows profitieren, in Zukunft realisiert werden ?

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Genzken

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Genzken,

herzlichen Dank für Ihre Frage auf zum Thema Breitbandinternetzugang und Funkfrequenzen.

Sehr gern gebe ich Ihnen einen kurzen Überblick über den Sachstand. Vorab bitte ich Sie, sich bei weiteren Detailfragen an meine Kollegin Frau Dr. Krogmann zu wenden, die in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die von Ihnen angesprochene Thematik federführend zuständig ist.

Das Bundeskabinett hat am 4. März 2009 beschlossen, u. a. den bisher dem Rundfunkdienst zugewiesenen Frequenzbereich 790 – 862 MHz dem Mobilfunkdienst zuzuweisen. Diese Zuweisung ermöglicht dann in einer zweiten Stufe die Vergabe von Frequenzen an Mobilfunkbetreiber. Damit sollen vorrangig im ländlichen Raum mobile Breitbandanschlüsse bereitgestellt werden.

Das Problem in diesem Zusammenhang ist, dass die Frequenzteilbereiche 790 – 814 sowie 838 – 862 MHz aktuell neben bevorrechtigten Nutzungen auch für Anwendungen der drahtlosen Produktionstechnik auf sekundärer Basis mitgenutzt werden. Diese nachrangige Funkanwendung genießt dementsprechend keine Schutzansprüche auf störungsfreie Nutzung gegenüber den bevorrechtigten Nutzungen. Die Zuteilung der Frequenzbereiche ist bis zum 31. 12. 2015 befristet. Bis dahin kann die drahtlose Mikrofon-Technik auch weiterhin genutzt werden. Eine Verlängerung der Zuteilung der Frequenzen ist jedoch nicht möglich, insofern ist eine Verlagerung der Nutzung in alternative Frequenzbereiche erforderlich.

Die deutsche Frequenzverwaltung hat diesbezüglich bereits entsprechende Initiativen eingeleitet, um schnellstmöglich andere Frequenzen bereitzustellen. Im Fokus dazu stehen aktuell neben der weiteren Mit-Nutzungsmöglichkeit des Frequenzbereiches 470 - 790 MHz auf der Basis von Einzelzuteilungen die Frequenzbereiche 1785 - 1800MHz/1805MHz sowie 1452 - 1479,5 MHz, die teilweise bereits verfügbar sind bzw. national und europaweit noch harmonisiert werden müssen. Entsprechende Aktivitäten dazu wurden bereits eingeleitet.

Abschließend möchte ich noch darauf aufmerksam machen, dass im Hinblick auf die Frequenznutzungsbedingungen der drahtlosen Mikrofon-Anwendungen die bisherigen Regelungen der Allgemeinzuteilung selbstverständlich auch bis zu deren Ablauf weiter gelten. Danach sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung an einem Ort gegenseitige Beeinträchtigungen nicht auszuschließen und hinzunehmen. Insbesondere kann ein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere bevorrechtigte Frequenznutzungen nicht gewährleistet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Klimke