Portrait von Jürgen Klimke
Jürgen Klimke
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Jürgen Klimke zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Philipp P. •

Frage an Jürgen Klimke von Philipp P. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Klimke,

es geht mir um die Autobahnprivatisierung.
Der Bundesrat hat eine Stellungnahme der Bundesregierung zu siebzig Änderungen des Grundgesetzes eingefordert.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811131.pdf
Die Bundesregierung hat diese Anfrage jedoch vollständig zurückgewiesen.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811186.pdf

Die Beteiligung des Bundesrates ist also nur noch formal, jedoch nicht inhaltlich.
Damit setzt die Bundesregierung offensichtlich darauf dass am Ende die Ministerpräsident/-innen ein Machtwort sprechen.
Vor Anhörungen im Bundestag könnte aber schon der Koalitionsausschuss entscheiden.
Mit Demokratie hat das dann nichts mehr zu tun.
Das zivilrechtliche Eigentum ist nach Artikel 90 des Grundgesetzes dem Bund zugeordnet, die Veräußerung an private Gesellschaften bleibt ausgeschlossen.
Damit wird aber nicht ausgeschlossen das Nutzungsrechte in großem Umfang auf private Gesellschaften übertragen werden können.
Folglich können private Gesellschaften beteiligt werden, aber ohne, dass es jmd. Bemerkt.

Was werden Sie gegen die Autobahnprivatisierung tun?
Außerdem weshalb soll es notwendig sein, die durch die Steuern der Bürger finanzierte öffentliche Infrastruktur an die Finanzindustrie zu verscherbeln?

Siehe auch Unterschriftenaktion gegen die Autobahnprivatisierung:
https://www.gemeingut.org/civi-public/?page=CiviCRM&q=civicrm/petition/sign&sid=20&reset=1

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Ponitka

Portrait von Jürgen Klimke
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ponitka,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de zum Thema "Verkehr und Infrastruktur". Wie Sie meiner Vita entnehmen können, liegt mein fachlicher Arbeitsschwerpunkt auf den Bereichen Außen- und Entwicklungspolitik, ich werde aber gerne versuchen auf Ihr Anliegen einzugehen.

Nach Prüfung des Sachverhaltes kann ich keine "schleichende Privatisierung" von Autobahnen in Deutschland erkennen. Der von Ihnen genannte Artikel 90 des Grundgesetzes wird aktualisiert und damit eine Klarstellung der bestehenden Eigentümerverhältnisse vorgenommen. Dabei wird die Eigentumslage nicht berührt. Die Unveräußerlichkeit des Bundeseigentums wird nachdrücklich in Satz 2 festgeschrieben. Des Weiteren wird mit der Einfügung des neuen Absatzes 2 das bestehende System der Bundesauftragsverwaltung durch die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften für die Bundesautobahnen aufgegeben. Die Verwaltung wird nunmehr in Bundesverwaltung geführt, wodurch der Bund die alleinige Verantwortung für Planung, Betrieb, Bau, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen erhält. Damit liegen zukünftig sämtliche Verantwortungsbereiche (Wahrnehmungs-, Sachkompetenz, sowie die Finanzierungsverantwortung) beim Bund. Die Bundesverwaltung kann dabei in öffentlich-rechtlicher, wie auch in privatrechtlicher Form erfolgen. In Satz 2 wird ausgeführt, dass sich der Bund zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen kann. Die Aufgaben umfassen Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, Finanzierung und vermögensmäßige Verwaltung der Bundesautobahnen im Rahmen der Straßenbaulast, aber keine Aufgaben der Straßenverkehrsverwaltung. In Satz 3 wird festgeschrieben, dass die Gesellschaft im unveräußerlichen Eigentum des Bundes steht. Aus diesen Anpassungen ergibt sich für mich keine "schleichende Privatisierung" unserer Autobahnen.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Klimke