Frage an Jürgen Klimke von Fritz R. bezüglich Finanzen
Im § 3 Nr. 11 EStG sind Bezüge steuerfrei gestellt, die u.a. als Beihilfe zum Zweck der unmittelbaren Förderung der Erziehung, Ausbildung, Wissenschaft oder Kunst gewährt werden. § 3 Nr. 44 EStG regelt ähnliche Fälle für Stipendien aus öffentlichen Mitteln oder von zwischenstaatlichen/überstaatlichen Einrichtungen.
Wäre es im Hinblick auf die staatlich gewollte Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements nicht sinnvoll, diese Vorschriften um die Stipendien/Bezüge zu erweitern, die zum Zwecke der Stärkung des bürgerschaftlichen Engagement gewährt werden ?
Sehr geehrter Herr Rasche-Mader,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de.
Wenn ich Sie richtig verstehe, möchten Sie wissen, ob Bezüge im Rahmen bürgerschaftlichen Engagements steuerfrei gestellt werden können. Meines Wissens gibt es seit 2007 das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements ", um das bürgerschaftliche Engagement zu fördern. Freiwillig Tätige können ihr Engagement nun steuerlich geltend machen: Jeder in diesem Bereich Tätige, der nicht schon von einer anderen Regelung profitiert, erhält einen Steuerfreibetrag von 500 EUR jährlich (§ 3 Nr. 26a EStG), sind die Aufwendungen höher, müssen sie glaubhaft nachgewiesen werden. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber z.B. den Freibetrag für Übungsleiter auf 2100 EUR erhöht und gemeinnützige Körperschaften mit ihren ehrenamtlichen Mitarbeitern wurden ab dem 01.01.2008 weiter entlastet, indem die Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Betätigungen angehoben wurde. Darüber hinaus haben die Länder die Möglichkeit erhalten, auch einen nicht im Katalog der Abgabenordnung aufgeführten Zweck, eigenständig als gemeinnützig anzuerkennen. Wie Sie sehen ist dem Gesetzgeber daran gelegen, auch in wirtschaftlich nicht immer einfachen Zeiten das bürgerliche Engagement und das für unsere Gesellschaft so wichtige Ehrenamt auch entsprechend zu würdigen. Ich hoffe Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Klimke