Frage an Jürgen Klimke von Klaus- Peter S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
die Kürzung der Pendlerpauschale durch die Bundesregierung war verfassungswidrig. Für mich ist die damalige Entscheidung ein weiteres Armutszeugnis. Nicht nur für die große Koalition insgesamt, sondern auch für jeden Abgeordneten der daran mitgewirkt hat. Am 25.09.08 haben Sie im Bundestag g e g e n die Rückkehr zur alten Pendlerpauschale gestimmt. Hätten Sie diesen Verfassungsbruch nicht bereits erkennen müssen?Es gab genügend entsprechende Einschätzungen nahmhafter Experten. BILD Kommentar/ Nicolaus Fest 10.Dez.08:" Die neue Pendlerpauschale ist verfassungswidrig.Der neue Spruch aus Karlsruhe überrascht nicht. Das Gesetz roch nicht nur verfassungswidrig- es stank geradezu!" Sind Sie vom Spruch des Bundesverfassungsgerichts überrascht worden?
Zweite Frage: Auch das neue Erbschaftssteuergesetz (dem Sie auch im Bundestag zustimmten) stinkt auch nach meiner Einschätzung stark nach Verfassungsbruch. Es dürfte demnächst vom Bundesverfassungsgericht wieder einkassiert werden, wenn es überhaupt durch Bundespräsident Köhler unterschrieben wird.Wie ist Ihre jetzige Einschätzung dazu? Woran liegt es, dass die Fehleinschätzungen der Politiker so dramatisch zunehmen? Fehlt es an fachlicher Qualifikation, oder beschäftigt man sich zu wenig mit der Materie?Nehmen die zahlreichen Nebentätgkeiten vielleicht zu viel Zeit in Anspruch?Meine Meinung:Diese ständigen "handwerklichen Fehler" darf sich kein Handwerker erlauben.
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Steinberg
Sehr geehrter Herr Steinberg,
vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de, in der Sie das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Pendlerpauschale ansprechen.
Als wir 2007 über das Steueränderungsgesetz beraten haben, wurden damit Maßnahmen aus der Koalitionsvereinbarung umgesetzt und ein notwendiger Beitrag zur erforderlichen Haushaltssanierung geleistet.
In den parlamentarischen Beratungen wurde gerade die von Ihnen angesprochene Thematik intensiv erörtert, es erfolgte eine Sachverständigenanhörung im zuständigen Ausschuss. Die Bundesregierung unterzog die geplante Maßnahme ebenso wie der Bundestag einer umfassenden verfassungsrechtlichen Bewertung und bejahte die Neuregelung, ebenso wie auch der Bundesrat anschließend der Neuregelung zustimmte.
Zum damaligen Diskussionszeitpunkt bestanden somit gegen die Neuregelung der Entfernungspauschale keine verfassungsrechtlichen Bedenken, auch weil weder eine einheitliche Spruchpraxis der Finanzgerichte noch eine abschließende Bewertung des Bundesfinanzhofes Zweifel an der Regelung aufkommen ließen.
Das neue Erbschaftssteuerrecht wurde ebenso umfassenden Bewertungen unterzogen und genügt vom jetzigen Standpunkt aus den rechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes. Die Bewertungskriterien (vormals Buchwert bei Immobilien und Realwert bei Barvermögen) wurden angeglichen, nunmehr ist Grundlage der Bemessung der Realwert, sowohl des Geldvermögens als auch des Immobilienvermögens, und die Freibeträge wurden entsprechend erhöht. Die große Koalition hat sich damit für eine mittelstands- und familienfreundliche Reform des Erbschaftssteuer- und Bewertungsrechts entschieden.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Klimke