Frage an Jürgen Klimke von Klaus-Peter S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Klimke,
in Deutschland wird zunehmend gegeg die mehrheitlichen Interessen der Bevölkerung
Politik gemacht und entschieden! Repräsentative Meinungsumfragen beweisen dies.Der Bürger kann alle vier Jahre seine Stimme abgeben und ist ansonsten entmündigt!
Beispiele:Euro- Einführung, EU-Osterweiterung, Beitritt der Türkei in die EU, Zuwanderung etc.
Für diese weitreichenden Entscheidungen gab und gibt es keine Legitimation durch das Volk! Aber anschließend müssen wir Bürger die Musik bezahlen, obwohl wir sie nicht bestellt haben.Das erzeugt zunehmend Wut und Frust! Wir vertrauen unseren Politikern nicht mehr, weil sie gegen unsere Interessen
handeln.
Frage: Wollen Sie sich persönlich für eine entsprechende Grundgesetzänderung einsetzen?Wie steht die CDU/ CSU mehrheitlich dazu?
Freundliche Grüße
Klaus- Peter Steinberg
Sehr geehrter Herr Steinberg,
vielen Dank für Ihre Frage auf kandidatenwatch.de.
Ich werde mich nicht für eine Grundgesetzänderung einsetzen, die auf Bundesebene Volksabstimmungen oder andere Elemente direkter Demokratie fördert. In der CDU/CSU gibt es für eine solche Grundgesetzänderung sicherlich keine Mehrheit.
Die in unserem Grundgesetz vorgesehene repräsentative, parlamentarische Demokratie hat sich bewährt. Die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bürger, die über die Bundestagswahlen zwischen verschiedenen politischen Konzepten abstimmen können, halte ich für sinnvoll.
Wir sind der Auffassung, dass sich Volksinitiative, Volksbegehren und Volksabstimmung auf der für den Bürger überschaubaren kommunalen und auf der Landesebene bewährt haben. Hier sind sie auszubauen. Sie eignen sich jedoch nicht für die komplexeren Verhältnisse auf der Bundesebene.
Plebiszitäre Formen der Staatswillensbildung stellen gegenüber dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren kein Mehr an Demokratie dar. Gegenüber der Notwendigkeit zur Reduzierung komplexer Sachfragen auf Ja-Nein-Alternativen im Plebiszit bietet das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren ein größeres Maß an Verfahrensrationalität, Interessenausgleich und Gelegenheit zum Kompromiss. Außerdem stellt es die nach Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz notwendige Mitwirkung der Bundesländer an der Gesetzgebung sicher, die bei nationalen Plebisziten fehlt.
Zudem haben die meisten Befürworter von Volksabstimmungen große Probleme damit, die Frage zu beantworten, wie sie sich dazu stellten, wenn solche Volksabstimmungen Mehrheiten z. B. für die Todesstrafe oder die Abschaffung des Asylrechts brächten.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Klimke