Frage an Jürgen Klimke von Klaus-Peter S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Klimke,
wir Bürger fordern auch in der Rentenversicherung endlich mehr Gerechtigkeit! Es ist völlig ungerecht, dass das biologische Alter die Bemessungsgrundlage für das Renteneintrittsalter ist. Entscheidend muß die Lebensarbeitszeit sein, also die Anzahl der Beitragsjahre. Also nach 45 Jahren Beitragszahlung ohne Abschläge in die Rente, unabhängig vom Lebensalter. Pflicht erfüllt! Wer weniger Beitragsjahre hat, muß notfalls bis 70 arbeiten, oder entsprechend hohe Abschläge hinnehmen. Das wäre ein wesentlicher Beitrag zu mehr Gerechtigkeit. Im Wahlprogramm der CDU ist dies nicht vorgesehen. Warum nicht?
Ich bitte um Ihre Kommentierung.
Freundliche Grüße
Klaus- Peter Steinberg
Sehr geehrter Herr Steinberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Rentenversicherung.
Ihr Vorschlag deckt sich im Wesentlichen mit den Überlegungen innerhalb der Union. Aus unserer Sicht sollte beim Zeitpunkt des Rentenzugangs nicht allein das Lebensalter maßgebend sein, sondern auch die Lebensarbeitszeit und damit die Zeitdauer, in der die Beiträge entrichtet werden. Bereits im Rahmen der Gesetzgebung Mitte der 90er Jahre unter der unionsgeführten Bundesregierung wurde dies umgesetzt. So ergaben sich für Versicherte, die mit 60 Jahren eine Altersrente vorzeitig in Anspruch genommen haben, gar keine bzw. deutlich geringere Rentenabschläge, wenn sie 45 Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben. Diese Regelung war als Übergangsvorschrift allerdings auf die Geburtsjahrgänge vor 1942 beschränkt.
Die CDU hat auf ihrem Parteitag 2003 beschlossen, die Höhe der Rentenabschläge neben dem Lebensalter auch von der vorherigen Versicherungsdauer abhängig zu machen – dieses Mal ohne Begrenzung auf bestimmte Jahrgänge. Als Richtschnur soll gelten: Wer 45 Jahre gearbeitet und Beiträge gezahlt oder Erziehungs- oder Pflegeleistungen erfüllt hat, soll mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. Auch die CSU vertritt diese Position. Die rot-grüne Bundesregierung hat es allerdings abgelehnt, eine solche Regelung in ihr im Frühjahr 2004 verabschiedetes Rentenreformpaket aufzunehmen. Damit bleibt es bei den sozialpolitischen Ungerechtigkeiten, solange Rot-Grün in Berlin regiert.
Zwar sieht das am 11. Juli 2005 vorgestellte Regierungsprogramm von CDU und CSU die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren nicht ausdrücklich vor. Das liegt allerdings daran, dass wir im Programm mit der stärkeren Gewichtung der kapitalgedeckten Altersvorsorge und der Entlastung von Eltern mit Kindern durch Einführung eines Kinderbonus bei den Rentenbeiträgen in Höhe von 50 Euro pro Monat unsere rentenpolitischen Schwerpunkte in der nächsten Wahlperiode in den Mittelpunkt stellen wollten. Daneben gibt es noch zahlreiche weitere Baustellen, die zwar im Programm nicht ausdrücklich auftauchen, aber selbstverständlich weiter auf der rentenpolitischen Agenda der Union stehen, wie z.B. die Konsolidierung der Rentenfinanzen, der Abbau der Frühverrentungsprogramme und die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Klimke