Frage an Jürgen Klimke von Marco O. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag Herr Klimke,
als kleiner Gewerbetreibener habe ich eine "kleine Anfrage" zur derzeitigen Steuerpolitik. Durch die geplante Abschaffung der Absetzung von Gewerbesteuerzahlungen wird meines erachtens eine Doppelte Besteuerung von Einkünften eingeführt. Wie ist das zu rechtfertigen?
Mir als Gewerbetreibenden wird mal wieder tiefer in die Tasche gegriffen so das ich mich Fragen muss ob sich der ganze Aufwand und das Risiko noch lohnen. Bei den Personalkosten wurde in den letzten 15 Jahren die Arbeitgeberbelastung drastisch erhöht. Geringfügig beschäftigte sind z.B. mittlerweile mit ca. 30 anstelle von 15% belastet. Auch bei dem Festangestellten Personal sind die Arbeitgeberanteile reichlich gestiegen. Bei der Bemühung um neue Aufträge ist die staalicherseits geschaffene Konkurenz der ICH-AGlers auch Existenzbedrohend. So Kostet mich ein Festangestellter Mitarbeiter zwischen 16 und 19 € je gearbeiteter Stunde. Vielen mit staatlicher Unterstützung arbeitenden Mitbewerbern reichen da anscheinend 10 € und weniger. Das hat bei mir schon zu Entlassungen geführt. Auch ist die Konkurenz in Hamburg von auswärtigen (nicht nur Osteuropäischen) Betrieben die mit Dumpingpreisen arbeiten gestiegen. Die Gewerbeisteuerbelastung ist in Hamburg mit einem Hebesatz von über 400 ohnehin schon recht hoch. Diese unterschiedliche Belastung ist in Deutschland nach meinem Rechtsverständnis grundsätzlich ungerecht. Auch das nur Gewerbebetriebe und nicht auch freiberuflich Tätige der Gewerbesteuerpflicht unterliegen. (Weil die eine bessere Lobby haben und Abgeordnete oft auch in diesem Beruf arbeiten? Sie sind ja auch gelernter Freiberufler.) Das soll kein Angriff auf Ihre Person sein, mir fällt nur keine logische Begründung für die Trennung zwischen den Gruppen der Gewerbebetriebe und der freiberuflich tätigen ein.
Von den ganzen anderen Änderungen die zu einem immer erhöhten Verwaltungsmehraufwand geführt haben anzufangen würde hier zu weit führen.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Oehlerking
Sehr geehrter Herr Oehlerking,
vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de vom 17.10.2007.
Ich habe Verständnis für Ihre Besorgnis über steuerliche Belastungen für Unternehmen.
Zunächst sprechen Sie an, dass Tätigkeiten von Freiberuflern gewerbesteuerfrei sind. Das gilt allerdings nur im Grundsatz. Denn wichtig ist dabei, dass die Haupttätigkeit charakteristisch für einen freien Beruf ist. Sobald Freiberufler auch gewerbliche Tätigkeiten ausüben, müssen diese damit rechnen, dass ihre Einkünfte insgesamt als gewerblich eingestuft werden.
Zudem kritisieren Sie, dass der Hebesatz in Hamburg mit 400% recht hoch sei und sie darüber hinaus eine unterschiedliche Belastung innerhalb der Länder grundsätzlich als ungerecht empfinden.
Der Hebesatz liegt aktuell im Bundesgebiet zwischen 200% und 490%. Im Bundesdurchschnitt liegt er bei ca. 430. Was die unterschiedliche Erhebung in den einzelnen Bundesländern angeht, so wird dies durch das Grundgesetz bestimmt. Nach Artikel 106 Absatz 6 des Grundgesetzes können die Gemeinden die Grund- und Gewerbesteuer und damit den Multiplikator (Hebesatz) auf den (modifizierten) Gewerbeertrag selbst festlegen. Deshalb ist die Erhebung von Gewerbesteuer von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich und in Hamburg nach Ihrem Empfinden relativ hoch. Allerdings ist Hamburg auch ein sehr attraktiver Unternehmensstandort, an dem höhere Gewinne erzielt werden können als in anderen Städten Deutschlands.
Darüber hinaus teile ich jedoch Ihre Besorgnis über die unterschiedliche Festsetzung. Wir in der Union nehmen die Problematik sehr ernst und werden hierzu mit unserem Koalitionspartner in Gespräche eintreten. Auch möchte ich in diesem Zusammenhang betonen, dass aus Sicht der Union hinsichtlich der Neuregelung der Gewerbesteuer eine durchgreifende Reform der Kommunalfinanzen, die diese auf eine solide Basis gestellt hätte, wünschenswert gewesen wäre. Eine derart durchgreifende Reform war mit den Sozialdemokraten im Rahmen der Unternehmersteuerreform allerdings nicht vereinbar. Dieses Projekt wird die Union aber nicht aus den Augen verlieren.
Im Parlamentarischen Verfahren zum Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 hatten wir uns bereits für eine deutliche Reduzierung des Ansatzes bei den Finanzierungsanteilen insbesondere auch bei den Immobilien ausgesprochen. Eine Reduzierung z.B. auf 60 Prozent war mit den Sozialdemokraten jedoch nicht verhandelbar.
Nun gilt es jedoch, nicht nur die Sozialdemokraten zu überzeugen. Da eine Absenkung der Gewerbesteuerhinzurechnung in erster Linie zu Lasten der Kommunen geht, muss auch dort Überzeugungsarbeit geleistet werden. Dafür ist es wichtig, auch die dargelegten Auswirkungen auf die Infrastruktur der Städte auch auf der kommunalen Ebene deutlich anzusprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Klimke