Frage an Jürgen Klimke von Joachim P. bezüglich Recht
Der BGH hat die Assekuranzen in Deutschland nach jüngst ergangenem rechtskräftigen Urteil zur Transparenz in ihrem Finanzgebaren gegenüber dem Verbraucher und dem Staat verpflichtet.
Frage:
Sollte der Banken-und Sparkassensektor in Deutschland in gleicherweise
zur Transparenz in seinem Finanzgebaren insbesondere bei der Gestaltung seiner Zinsstruktur für Dispostionskredite (s.a. Hamburger Abendblatt Kommentar letzte Woche ) gesetzlich verplichtet werden? Sollte Alg-Empfängern das Recht eingeräumt werden, hochverzinsliche Dispostionskredite in niegrigverzinslichte Ratenkredite umzuschulden, bisher
wird dieser Zielgruppe dieses Recht sogar von öffentlich-rechtlichen Sparkassen vorenthalten!
Sollte der gesetzlich festgelegte Unterhaltssatz von Euro 345.-/332.- Alg II von Zinszahlungen freigestellt werden, um weitere Verelendung zu verhindern? Sollten diese Zinszahlungen vom Staat übernommen werden? oder sollte das Insolvenzrecht entsprechend zu Lasten der Gläubiger geändert werden?
Halten Sie die Frage" Können wir uns den Sozialstaat überhaupt noch leisten" für ebenso absurd wie die unmögliche Frage von Tschechen an die realen Hamburger " Können wir es uns überhaupt noch leisten, das Wasser der Elbe einfach über Dresden nach Hamburg rauschen zu lassen, wo doch die Hamburger das Wasser der Elbe einfach ungestaut und unkommentiert in die Nordsee stromern lassen?
Danke! für die Antwort!
*Sehr geehrter Herr Petrick,
vielen Dank für Ihre Fragen auf kandidatenwatch.de.
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* *Die Dispositionskredite, die von den Kreditinstituten angeboten werden, werden über den Zinssatz als „Preis“ finanziert. Durch die große Anzahl der Kreditinstitute ist ein ausreichender Wettbewerb gewährleistet. Die im Vergleich hohen Zinssätze sind durch die hohen Refinanzierungskosten und Risiken bedingt. Die Bank muss das Geld schließlich vorhalten und weiß nie, wann der Kunde den Kredit benötigt, erhöht oder zurückzahlt. Ein Offenlegungszwang von Kostenkalkulationen ist mit unserem wirtschaftlichen System unvereinbar und wird auch in anderen Branchen nicht praktiziert – es sei denn, es handelt sich um Monopolanbieter in der Netzinfrastruktur.
**Wichtig ist, dass sich die Kreditwirtschaft durch Selbstverpflichtung bereit erklärt hat, einem jeden ein Girokonto zumindest auf Guthabenbasis bereit zu stellen. Ein einseitiges Recht von Arbeitslosengeldempfängern zur Umschuldung von Dispositionskrediten durch Kreditinstitute entspricht nicht meinem Rechtsverständnis. Kreditinstitute sind Wirtschaftsunternehmen, die im Geschäft bestehen und überleben müssen. Sozialpolitische Aufgaben gehören hingegen zu den wesentlichen Aufgaben des Staates, der für die Sozialpolitik erhebliche Mittel zur Verfügung stellt und stellen muss.
**Ich kann aus Ihrer Formulierung Ihr Anliegen leider nicht entnehmen. Bitte präzisieren Sie Ihre Frage. Von welchem Unterhaltssatz und von welchen Zinszahlungen sprechen Sie?
**Niemand will den Sozialstaat abschaffen. Er ist eine wesentliche Errungenschaft, ähnlich wie Demokratie und Marktwirtschaft Eckpfeiler unserer Gesellschaft sind. Andererseits kosten Sozialleistungen viel Geld, das im privatwirtschaftlichen Bereich verdient werden muss. Damit der Staat nicht irgendwann bankrott geht, ist zu überlegen, was zu tun ist, damit der Sozialstaat auf soliden finanziellen Grundlagen steht. Die CDU hat mit Ihrem Ziel Vorfahrt für Arbeit zu schaffen, einen richtigen Weg zu schaffen. Denn mehr Arbeit , bedeutet weniger Sozialausgaben und mehr Steuereinnahmen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Klimke