Frage an Jürgen Klimke von Manfred B. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Klimke,
bereits Mitte Dezember hatte ich meine Frage betr. Verkauf der Wasserversorgung an Unternehmen des freien Marktes gestellt. Ist es Ihnen unangenehm sich zu einem Thema zu äußern, das quasi eine Zustimmung zum Verkauf der regionalen und kommunalen Wasserwerke ab 2020 durch die CDU geduldet und in der EU-Abstimmung positiv beschieden worden ist?
Das wäre es mir auch. Es sieht so aus, als hätten die Lobbyvertreter von Nestle und Co. ganze Arbeit geleistet.
Fragen aber nicht zu beantworten, akquiriert nicht gerade Wählerstimmen. Spätestens wenn die ersten klammen Kommunen ihre Wasserversorgungen verkaufen wollen, hoffe ich, dass die Quittung an der Wahlurne folgt.
M.f.G.
Manfred Blum
Sehr geehrter Herr Blum,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema der EU- Richtlinie über Konzessionen. In ihren Darlegungen äußern sie ihre Befürchtung, dass durch Inkrafttreten der Richtlinie eine forcierte Privatisierung des Wassermarktes entstehen könnte, die möglicherweise eine Qualitätsminderung des Wassers zu Folge hätte. Ich kann ihre Sorgen gut nachvollziehen, inhaltlich muss ich ihren Argumenten jedoch aus folgenden Gründen widersprechen:
Der Binnenmarkt ist das Rückgrat der europäischen Wirtschaft. Trotz der dringenden Notwendigkeit, das Wirtschaftswachstum voranzutreiben und Arbeitsplätze zu schaffen, ist er in vielerlei Hinsicht noch unvollständig. Gerade im Bereich der Konzessionen besteht noch der dringende Bedarf, den Binnenmarkt auszuweiten und Realität werden zu lassen.
Ziel der geplanten Richtlinie zur Vergabe von Konzessionen ist es, die Transparenz bei der Vergabe von Konzessionen zu verbessern und mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Gerade die Förderung eines transparenten Wettbewerbs ist als besonders wichtig zu erachten, da ein Auswahlwettbewerb zu einem breiteren Angebot und somit zu einem besseren Preis-Leistungsverhältnis führt. Auch der verbesserte Rechtsschutz dient diesem Zweck, da Bieter, wenn sie die Vergabeentscheidung rechtlich prüfen können lassen, eher bereit sind, sich dem Wettbewerb zu stellen und ein Angebot abzugeben. Ein transparentes Verfahren leistet außerdem einen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung.
Außerdem besteht, entgegen ihren Befürchtungen, kein Zwang zur Privatisierung. Die Kommunen haben auch künftig die Möglichkeiten, ihre öffentliche Leistungen, wie beispielsweise die Wasserversorgung, selbst zu erbringen. In diesem Fall findet die Richtlinie keine Anwendung. Die Wahlfreiheit der Kommunen bleibt also erhalten, die Richtlinie greift erst in dem Moment, in dem sich eine Kommune entscheidet, eine Leistung von einem privaten Unternehmen erbringen zu lassen.
Weder die hohe Wasserqualität noch die Versorgungssicherheit in Deutschland sind also von der Richtlinie gefährdet. Im Gegenteil: Jede Kommune kann auch weiterhin gleichbleibend hohe Anforderungen an die Qualitätsstandards der zu erbringenden Leistung stellen. Auch Aspekte wie beispielsweise die Netzqualität oder die Einhaltung bestimmter Umwelt- oder Sozialstandards können zur Grundlage der Auswahlentscheidung gemacht werden. Der jeweiligen Kommune bleibt also weiterhin die Freiheit, ihren Wasseranbieter selber zu wählen, die bestmögliche Konzeption für das konkrete Vergabeverfahren zu erstellen und sich für hohe Wasserqualität einzusetzen.
Ich hoffe, dass ich ihre Befürchtungen durch diese Informationen entkräften kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Klimke