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Jürgen Klimke
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Frage von Manfred S. •

Frage an Jürgen Klimke von Manfred S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Klimke,

wann setzt sich die Union dafür ein,daß ehemalige politische Häftlinge der "DDR" eine "Ehrenpension" erhalten und gleichgestellt werden mit den Opfern des 3.Reiches?!Die vorherrschende Gesetzeslage ist höchst unbefriedigend und beschämend für die Opfer des "Sozialismus/Kommunismus" und es existiert so gut wie keine Anerkennung von Gesundheitsschäden aus diesem benannten Bereich!Weshalb sträuben sich bei diesem Thema a l l e Parteien,obwohl es den Artikel 1 im Grundgesetz gibt? Auch gibt es für diese Personen,trotz der Diskriminierung, k e i n e Antidiskriminierungsanstalt!!!! Die Betroffenen und ihre Familien leiden sehr darunter,weil sie schlechter gestellt sind als eine Margot Honnecker,die es nun wirklich nicht verdient hat,durch ihre abscheulichen Taten! Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Ein gesundes 2013 wünscht Ihnen Ihr Manfred Springer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Springer,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Opfer des SED-Unrechtregimes. In dieser Wahlperiode hat sich die Regierungskoalition für Verbesserungen von betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürger eingesetzt und mehrere Anpassungen der Gesetzeslage (StrRehaG) beschlossen, die im Koalitionsvertrag vereinbart worden waren. Die SED-Opferpension wird dadurch erheblich gestärkt. Die Maßnahmen im Einzelnen betreffen:

-Eine deutliche Verbesserung für Opferfamilien mit Kindern durch die Einführung eines Kinderbeitrages und den Wegfall der Anrechnung des Kindergeldes bei Einkommensermittlung der Eltern

-Keine Anrechnung einer betrieblichen Altersvorsorge bei der Einkommensberechnung

-Die Beendigung bürokratischer Turnusüberprüfungen der Bezugsberechtigung

-Die Einbeziehung von DDR-Jugendwerkhof- und Heimkindern in den Berechtigtenkreis von § 2 StrRehaG, wenn die Einweisung auch sachfremden politischen Zwecken gedient hat und mit Grundsätzen einer freiheitlich rechtsstaatlichen Ordnung nicht vereinbar ist

-Die Klarstellung der Mindesthaftzeit von sechs Monaten auf 180 Tage (durch eine unterschiedliche Berechnungspraxis kam es hier zu ungerechten Ergebnissen bei der tatsächlich vorliegenden Mindesthaftzeit)

-Die Ausdehnung der Härtefallregelung auch auf die SED-Opferpension (insbesondere vor dem Hintergrund der willkürlichen DDR-Haftentlassungspraxis)

-Der Ausschluss von Schwerkriminellen, solange die Verurteilung im Bundeszentralregister enthalten ist

-Die Verlängerung und Harmonisierung der Reha-Fristen auf 2019

Somit gibt es deutliche Verbesserung für die Betroffenen!

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Klimke