Frage an Jürgen Klimke von Julia K. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Klimke,
vor dem Hintergrund des aktuellen Panoramabeitrages ( http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2012/zeitarbeit107.html ) habe ich einige Fragen zum neuen Arbeiterüberlassungsgesetz / Zeit-/ Leiharbeit an Sie.
In dem Beitrag klagte eine Krankenschwester, die seit 4 Jahren als Zeitarbeiterin an genau der gleichen Stelle im Krankenhaus arbeitete. Sie verlor den Gerichtsprozess, weil der Begriff "Vorübergehend" nicht eindeutig definiert ist. Prof. Düwell (Bundesarbeitsrichter a.D.) sagt weiter, dass auch das ganze Leben vorübergehend sein kann und nennt dieses Gesetz "ein Musterbeispiel für schlechte Gesetzgebung".
Meine Fragen an Sie:
1) Sind vier Jahre für Sie vorübergehend?
2) Wie definieren Sie vorübergehend?
3) Werden Sie eine Konkretisierung des Gesetzes und damit verbundene Rechtssicherung schaffen?
Viele Grüße
Julia Kelm
Sehr geehrte Frau Kelm,
vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch. Ich habe den von Ihnen angesprochenen Beitrag nicht gesehen. Kann Ihnen aber versichern, der Professor und die Krankenschwester recht haben.
Zeitarbeit muss begrenzt werden, wenn ein Arbeitnehmer längere Arbeitszeiten in einem Betrieb verbringt. Dies haben auch andere Arbeitsgerichte über die Kettenarbeitsverträge bestätigt.Dieses von Rot-Grün entwickelte Gesetz ist daher schlecht und die Arbeitsministerin hat in dieser Legislaturperiode bereits umfängliche Schritte eingeleitet. Leider ist Rechtssprechung in Deutschland frei und Interpretation, daher lehne ich das Urteil gegen die Krankenschwester ab.
Beste Grüße Jürgen Klimke