Frage an Jürgen Klimke von Jan G. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Klimke,
ich habe im Juli 2011 einen Mobilfunk-Vertrag abgeschlossen. Im Dezember mußte ich festellen, daß zwei weitere mir unbekannte Anbieter Beträge von meinem Konto abgebucht haben für angeblich von mir genutzte Sonderdienste.
Ich kenne diese Firmen nicht, weiß nicht, was für "Sonderdienste" diese anbieten und habe mit diesen niemals einen Vetrag abgeschlossen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat mir mitgeteilt, daß solche Anbieter Gesetzeslücken ausnutzten und man deshalb machtlos sei, gegen diese vorzugehen.
Meine Frage an Sie:
Ist Ihnen das Problem bekannt und was wird gegen diesen Mißbrauch unternommen?
Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, daß Verbraucher vor solchen und ähnlichen Firmen besser geschützt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Giesel
Sehr geehrter Herr Giesel,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 3. Januar 2012, in der Sie sich auf die Problematik von „Sonderdiensten“ bei Mobilfunkverträgen beziehen.
Da Sie eine recht ungenaue Beschreibung des Sachverhalts dargelegt haben, werde ich Ihnen die Gesetzeslage sowie Ihre Möglichkeiten der Gegenwehr hier nun grob umreißen.
Das Problem ist bekannt und wurde durch das Telekommunikationsgesetz von 22. Dezember 2011 teilweise gelöst, in dem es bestehende Schlupflöcher schließen konnte. Demnach wurde nun das Widerrufsrecht auf Mobilfunkverträge ausgeweitet, womit es nun möglich ist, Widerspruch gegen einzelne Rechnungsposten einzulegen. Die Beweislast liegt damit beim Anbieter.
Ist ein Vertragsabschluss jedoch in der Vergangenheit passiert, so kann man sich leider nicht auf das neu verabschiedete Gesetz berufen. Sie können jedoch versuchen, die Kosten zu drücken. Sie sollten in Ihrem Falle sofort die bestehenden Verträge über Sonderdienste kündigen. Die Zahlungen zu verhindern, oder aber das Geld zurück zu fordern, ist problematisch: Hierbei handelt es sich um interne Verträge, die der eigentliche Mobilfunkanbieter mit Drittanbietern (die Anbieter der „Sonderdienste“) abschließt . Es gibt jedoch zwei Formen von Verträgen: entweder zahlt der Mobilfunkanbieter die Rechnung an die Firma im voraus und bekommt dann von Ihnen das Geld wieder zurück, oder aber die Telekom treibt das Geld von Ihnen ein, und bezahlt daraufhin den Mobilfunkanbieter. In beiden Fällen geht die Bezahlung über die Mobilfunkfirma und berechtigt diese wiederum, Ihren bestehenden Vertrag zu sperren, sollten Sie die Summe nicht bezahlen.
Man kann also versuchen, einen Brief per Einschreiben an die Firma des „Sonderdienstes“ zu schicken, in dem man einen Vertragsabschluss anfechtet, wenn die Leistung nie beansprucht wurde. Die Firma sollte Nachweise liefern, um diesen Abschluss zu bestätigen. In der Regel sollte man sich zunächst informieren, seine rechtlichen Möglichkeiten kennenlernen und Hilfe suchen. Einspruch kann man erheben, wenn gar kein Vertrag zustande gekommen ist, die AGBs unwirksam sind, oder nicht ausdrücklich auf die AGBs hingewiesen wurde. Solange die Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde, kann der Vertrag nach heute geltendem Recht widerrufen werden, oder wenn ein Verstoß gegen die Preisangabenverodnung vorliegt.
Die Verbraucherschutzzentrale bietet an, Kunden in einer solchen Situation beizustehen. Dort arbeiten viele Juristen und Experten, die sich mit solchen Fällen täglich auseinandersetzen. Sollte schriftliches Material vorliegen, kann dies durchaus hilfreich für die Zukunft sein. Bei Ansammlung von Beschwerden, können rechtliche Schritte gegen die Anbieter von Sonderdiensten eingeleitet werden.
Ich hoffe, Ihnen damit ein wenig geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Jürgen Klimke