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Jürgen Klimke
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Frage von Alexander W. •

Frage an Jürgen Klimke von Alexander W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Klimke,

in einer in dieser Woche veröffentlichten Urteilsbegründung hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit der deutschen Unterstützung für die Logistik der USA im Irak-Krieg beschäftigt. Geklagt (und Recht bekommen) hat ein Bundeswehrmajor, der wg. Verweigerung des Befehls an einer entsprechenden BW-Software mitzuarbeiten, degradiert worden war. In der Begründung und den Leitsätzen zum Urteil äußerten die Richter „gravierende rechtliche Bedenken“ gegen den Irakkrieg und verweisen auf eine fehlende rechtliche Grundlage nach Art. 51 der UN-Charta. Weder der NATO-Vertrag noch andere völkerrechtliche Verträge könnten die Bundesregierung dazu verpflichten, unterstützende Handlungen für die kriegführenden NATO-Partner durchzuführen. Beihilfe zu einem völkerrechtswidrigen Delikt sei selbst ein völkerrechtswidriges Delikt,so das Gericht. Demnach ist die bis heute anhaltende deutsche Unterstützung für den Irakkrieg, z.B. in Form der Gewährung von Überflugrechten oder der Übernahme von Bewachungsaufgaben, eine Verletzung der Neutralitätspflicht, zu der auch das Grundgesetz verpflichtet.
Meine Fragen, Herr Klimke:

1. Ist Ihnen eine Stellungnahme der CDU/CSU zu diesem Urteil bekannt und wo kann ich diese ggf. finden ?

2. Welche Konsequenz aus diesem Urteil wäre aus Ihrer Sicht wünschenswert ?

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Weil

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Weil,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre Anfrage auf Kandidatenwatch.de. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht in einem krassen Widerspruch zu der Position der Bundesregierung: Die Bundesregierung hat in den parlamentarischen Beratungen immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass sie den Irak-Krieg nicht für völkerrechtswidrig halte. So hat öffentlich beispielsweise Außenminister Fischer in einem „Spiegel“-Interview (Heft 1/2003) auf die Frage, ob er ein militärisches Vorgehen gegen den Irak ohne ein neues VN-Mandat für völkerrechtswidrig halte, geantwortet: „/Mit der Resolution 1441 gibt es keinen mandatsfreien Zustand mehr.“ /Ich halte es für dringend erforderlich, dass die Rot-Grüne Bundesregierung – insbesondere auch mit Blick auf die Rechtssicherheit für unsere Soldaten - erklärt, wie sie diesen Vorwurf der Richter, sich völkerrechtswidrig verhalten zu haben, ausräumen und mit ihrer Entscheidung in Einklang bringen will, während des Irak-Krieges u. a. US-Flugzeugen Überflugrechte gewährt und Bundeswehrsoldaten zur Bewachung amerikanischer Kasernen eingesetzt zu haben. Ansonsten wird Rot-Grün auf Dauer vorgehalten werden können, Völkerrecht gebrochen zu haben. Im übrigen bestätigen die Richter des Bundesverwaltungsgerichts mit ihrer Aussage, dass die Unterstützung einer Militäraktion nicht nur durch direkte Beteiligung an einer militärischen Kampfhandlung erfolge, die Position der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass sich die Bundesregierung am Irak-Krieg beteiligt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Klimke