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Frage von christine Dr. M. •

Frage an Jürgen Klimke von christine Dr. M. bezüglich Verkehr

Kann der Staat/Gemeinde/Kommune eine unbefestigte, dem Verkehr gewidmete Straße (Weg) in Privatbesitz zu einer befestigten Straße ausbauen, ohne den Straßengrund vorher zu kaufen oder enteignen?
Dr. Christine Menges

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dr. Menges,

vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch zum Thema Verkehr und Infrastruktur.

Zu dem von Ihnen beschriebenen Fall kann ich generell nur soviel sagen, dass die wegerechtliche Widmung der Straße durch die Befestigung der Straße unberührt bleibt. Der Widmung dürfte in der Regel die Einwilligung des Eigentümers vorausgegangen sein. Danach haben auch die Grundstückeigentümer die Kosten für die Erschließung zu tragen, da das Baugesetzbuch davon ausgeht, dass die Erschließung diesen zugute kommt.

Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang aber bitten, sich mit Ihrem sehr speziellen Anliegen an die Kommunalverwaltung zu wenden und falls Sie betroffen sind, um eine Rechtsberatung zu ersuchen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Klimke