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Jürgen Klimke
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Frage von Peter F. L. •

Frage an Jürgen Klimke von Peter F. L. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Guten Tag, Herr Klimke,

Hessen ist neben Bayern einer der Vorreiter dabei, die Kfz-Stauer fuer Wohnmobile ueber 2.8 to. zGg. drastisch anzuheben, indem nicht mehr nach Gewicht, sondern nach Hubraum und Schadstoffausstoss besteuert werden soll.

NRW stellt sich (neben anderen Bundeslaendern) ganz klar gegen entsprechende Aenderungsplaene - wie stehen Sie zu den hessischen Plaenen, und wie sehen Sie die steuerliche Entwicklung in Hamburg?

Einerseits wird damit gerade "die Villa des kleinen Mannes" von zB. 172 EUR auf ca. 1200 EUR jaehrlich ungefaehr versiebenfacht (!) - wer soll sich das noch leisten koennen? Ein als LKW zugelassener Kuriertransporter (zB. fuer die Post fahrende Subunternehmer) kommt auf bis zu 200 000 km im Jahr (kein Tippfehler!), ein Wohnmobil durchscnittlich auf nur ca. 5 000!

Andererseits kann ich mir aber auch gut vorstellen, dass Firmen mit entsprechenden (Vermiet-)Fahrzeugflotten aber auch ihre Fahrzeuge in andere Bundeslaender "ausflaggen" werden, sofern das moeglich ist, um entsprechende Kosten zu sparen.

Ich freue mich (als in beiden Szenarien Betroffener, sowohl privat als auch als Arbeitnehmer einer solchen Firma) schon auf Ihre Antwort!

mfg

pfl.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Lohmann,

vielen Dank für Ihre Frage zur Kfz-Steuer für Wohnmobile.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat dazu beigetragen, dass die drohende massive Höherbesteuerung von Wohnmobilen in dieser Form unterblieben ist. Die Wohnmobilverbände hatten zurecht auf die damit verbundenen hohen Mehrbelastungen für Wohnmobilbesitzer hingewiesen. Die Union fordert auch in Zukunft eine moderate, angemessene Besteuerung der Wohnmobile.
Wie diese aussehen kann, müssen die Bundesländer im Einvernehmen mit der Bundesregierung regeln, zumal die Einnahmen aus der Kfz-Steuer vollständig den Bundesländern zufließen. Der Bundestag ist insoweit nicht beteiligt.
Die Höherbesteuerung der so genannten SUVs wird von Seiten des Bundes einheitlich geregelt werden, so dass die „Ausflaggung“ der Fahrzeugflotten nicht sinnvoll ist.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Klimke