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Jürgen Klimke
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Frage von Hans-Martin G. •

Frage an Jürgen Klimke von Hans-Martin G. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Klimke,
wenn ich das ganze richtig verstanden haben, dann soll bei Ihrem System der Gesungheitsprämie die Privatversicherung neben der gesetzlichen Versicherung erhalten bleiben. Das würde also bedeuten, dass die 2-Klassen-Medizin auch weiterhin erhalten bleibt. Es kann doch nicht gerecht sein, das Beamte und andere Privatversicherte die besten Ärzte bekommen und die gesetzlich Versicherten wieder die Dummen sind!
Finden Sie das wirklich gerecht?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Günther,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage zur Gesundheitsprämie über kandidatenwatch.de.

Am Personenkreis, der in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ändert sich durch die Einführung von Gesundheitsprämien nichts. Eine Zwangsversicherung von heute privat Krankenversicherten ist nicht vorgesehen, und sie wäre auch gar nicht möglich, weil unser Grundgesetz dem Staat verbietet, bestehende Versicherungsverträge per Gesetz zu beenden. Privatversicherten wird daher auch nicht die Zahlung einer Gesundheitsprämie neben ihren privaten Versicherungsprämien auferlegt.

Allerdings werden erstmals auch Privatversicherte mit hohem Einkommen über die Einkommensteuer zur Finanzierung einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe herangezogen: der beitragsfreien Mitversicherung von Kindern, die perspektivisch vollständig aus Steuermitteln finanziert werden soll. Das Konzept von CDU und CSU sieht vor, dass zu diesem Zweck der Spitzensteuersatz nicht so stark wie ursprünglich vorgesehen gesenkt wird. Die Umstellung auf solidarische Gesundheitsprämien soll zeitnah im Zusammenhang mit der anstehenden Steuerreform erfolgen, von deren Einzelheiten dann auch die nähere Ausgestaltung des steuerfinanzierten Ausgleichs für die Versicherung von Kindern abhängen wird.

Ein zentrales Argument der Befürworter einer „Bürgerversicherung“ lautet, die „Zwei-Klassen-Medizin“ – hier GKV-Versicherte mit Grundversorgung, dort Privatversicherte mit exklusiven Leistungsansprüchen – widerspräche dem Gerechtigkeitsempfinden der Menschen und müsse daher beendet werden. Doch selbst eine zwangsweise Auflösung der privaten Krankheitskosten-Vollversicherungen würde nichts an der Tatsache ändern, dass die gesetzliche Krankenversicherung heute und in Zukunft nur ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche medizinische Leistungen abdecken kann, die das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Wer als GKV-Versicherter darüber hinausgehende Leistungen erhalten möchte, ist auf eine private Zusatzversicherung angewiesen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Klimke