Frage an Jürgen Izdebski von Martin H. bezüglich Familie
Moin Herr Izdebski,
danke für Ihre schnelle Antwort von gestern! Sie ermuntert mich, Ihnen noch weitere Fragen zu stellen,zu Themen, die mich umtreiben:
Wie stehen Sie dazu, daß wenn sich die Eltern leider trennen, der andere Elternteil nicht regelmäßig und/oder zu wenig Unterhalt zahlt und sich "aus der Verantwortung stiehlt" indem er die Kinder nicht ausreichend unterstützt, so daß der verbleibende Elternteil sich mehr als "krummlegen"muß, um die Kinder und sich durchzubringen?
Wie stehen Sie dazu, mehr Anreize für Arbeitgeber zu schaffen damit sie mehr aktive Mitglieder einer Hilfsorganisation einzustellen und diese dann auch im Falle eines Alarms die Arbeitsstelle verlassen können, um dem Nächsten zu Hilfe zu eilen?
Wie stehen Sie dazu mehr Vergünstigungen für aktive Mitglieder einer Hilfsorganisation zu schaffen, so zu sagen als "Dankeschön"? Ich denke da zum Beispiel an Ermäßigungen wie beim Schwimmen, Sportverein, Versicherungen, steuerliche Erleichterungen, Anrechnung auf die Rente, Zuschüsse zum Beispiel beim Wohngeld, usw ...
Mit freundlichem Gruß
M. H.
Moin Herr H.,
zu Ihrer ersten Frage,
sehe ich dort ein Problem in unserem System, da es hier sehr oft ohne große Kontrolle, mit einer eidesstattlichen Erklärung aus der Verantwortung zu ziehen. Ich persönlich kenne diese Problematik selber, zwar aus der Sicht als Großeltern zu Enkelkindern. Bloß steht man irgendwann vor der Frage schmeißt man „Gutes Geld“ dem Schlechten hinterher? Und meistens kommt man zu dem Schluss, es sein zu lassen. Denn leider ist es so, das nicht der Recht bekommt, der Recht hat. Sondern der, der in der Lage ist, sein Recht auch teuer zu bezahlen. Darum muss hier im Sinne des Kindeswohls mehr getan werden. Ich denke hier an die Möglichkeit von Schnellgerichtsverfahren, wo der säumige Elternteil schnellstens zur Zahlung herangezogen werden kann, bis hin zur Beugehaft. Auch dürfen in diesen Fällen Überschreibungen von Eigentum, Geld, etc. nicht zu gelassen werden. Hier hat die Gesetzgebung einen erheblichen Nachholbedarf für die Kinder zu erbringen.
Bei Ihrer 2. Frage
gehe ich davon aus das Sie vor Ort tätige Organisationen, wie Freiwillige Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Deutsches Rotes Kreuz und ähnliche meinen. Solche Organisationen dienen dem Allgemeinwohl, und damit auch dem Unternehmer. Es sollte also eine Selbstverständlichkeit sein, das in jedem Betrieb, Menschen, die einen Lebenszweck darin sehen Anderen zu helfen, beschäftigt sind. Anreize könnten hier helfen das die Betriebe, die Belastung, welche diese Beschäftigten mit sich bringen in Kauf nehmen können. So etwas wird meistens bedeuten das der Betrieb ein höheres Maß an Beschäftigten fahren muss als ihm gut tut. Hier muß also Abhilfe geschaffen werden. Aber, darum muss hier immer auch die regionale Situation eine Rolle spielen. Also eine 08/15-Lösung ist hier nicht machbar.
Nun zu Ihrem dritten Ansatz.
Mein lieber Herr H., da haben Sie ein Problem aufgetan, das so einfach nicht zu lösen ist. Vergünstigungen, hört sich nicht schlecht an. Aber betrachten sie das Problem einmal von der Sicht der Betroffenen. Ist wird immer Leute geben die sehr viel leisten, und andere, sagen wir mal so, die die anderen bei Ihrer Leistungserbringung nicht stören wollen. Da finde ich allein vor diesem Hintergrund eine pauschale Belohnung für inakzeptabel. Nachzudenken wäre die „besondere Anforderung/Leistung“ zu vergüten, zum Beispiel über die von Ihnen ins Feld geführte „steuerliche Erleichterungen/Anrechnung auf die Rente“. Sollte ich im politischen Geschehen dabei sein, würde es mich sehr freuen mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, um über diese Problematik zu reden und nach Lösungen zu streben, die Allen dienen und gerecht sind.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Izdebski