Herr Hardt, setzen Sie sich gegen die öffentliche Videoüberwachung und Gesichtserkennung von Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland ein?
Sehr geehrter Herr F.,
der Videoüberwachung und Gesichtserkennung im öffentlichen Raum sind verfassungsrechtlich enge Grenzen gesetzt und das ist gut so.
Die Weiterentwicklung der Technik gibt den Strafverfolgungsbehörden jedoch ein wirkmächtiges Mittel an die Hand, Intensivstraftäter zu fassen und unmittelbare Gefahren abzuwehren.
Ob und in welcher Form diese Technik in Zukunft eingesetzt werden sollte, muss noch in einem breiten politischen Diskurs erörtert werden.
Für mich steht fest, dass einem Einsatz klare Grenzen gesetzt werden müssen. Punktuell macht für mich diese Technik an Gefährdungspunkten Sinn – z. B. vor Synagogen oder in Unterführungen mit deutlich erhöhtem Kriminalitätsaufkommen. Eine anlasslose Überwachung und Identifizierung im öffentlichen Raum lehne ich jedoch klar ab.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hardt