Frage an Jürgen Hardt von Katja R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Hardt,
ich habe im Spiegel gelesen, das Sie einen Militäreinsatz der Bundeswehr gegen Syrien ernsthaft prüfen würden.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/deutschland-sollte-laut-norbert-roettgen-militaereinsatz-in-syrien-erwaegen-a-1227472.html
Der wissenschaftliche Dienst hat sich eindeutig dazu geäussert:
"Die Teilnahme Deutschlands an einem völkerrechtswidrigen Militäreinsatz kann niemals verfassungskonform sein. Ein völkerrechtlicher Verstoß gegen das Gewaltverbot (Art. 2 Ziff. 4 VN-Charta, s.o. unter 3.1.) schlägt über Art. 25 GG12 auch auf die verfassungsrechtliche Ebene durch, da Art. 25 GG die innerstaatliche Geltung des völkerrechtlichen Gewaltverbots anordnet.
Somit kommt es im Ergebnis nicht darauf an, ob Deutschland sich mit Bundeswehr-Tornados aktiv am Kampfgeschehen bzw. an der Zerstörung von Chemiewaffen-Fazilitäten der syrischen Regierung beteiligt; auch die (bloß) militärisch-logistische Unterstützung eines solchen Militäreinsatzes wäre nach dem Recht der Staatenverantwortlichkeit als Unterstützung eines völkerrechtwidrigen Handelns selber völkerrechtswidrig.
Im Ergebnis wäre eine etwaige Beteiligung der Bundeswehr an einer Repressalie der Alliierten in Syrien in Form von "Vergeltungsschlägen" gegen Giftgas-Fazilitäten völker- und verfassungswidrig."
Sie stimmen also einem Verfassungs und Völkerrechtsbruch zu? Ich bin schlichtweg entsetzt.
Bitte antworten Sie öffentlich, denn Ihre Antwort sollte das breite Publikum erreichen.
Mit freundlichen Grüssen
Katja Rauschenberg
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne beantworte ich sie persönlich. Dafür würde ich Sie bitten, die Anfrage an mein Bundestagsbüro unter: juergen.hardt@bundestag.de zu senden.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hardt