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Jürgen Hardt
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Frage von Udo S. •

Frage an Jürgen Hardt von Udo S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Jürgen Hardt,

Ist eine nationales Gesetzgebungsverfahren geplant, welches die Pflicht einer Standklimaanlage für LKW vorschreibt, die im Übernachtungsverkehr eingesetzt werden können und somit auch über Schlafmöglichkeit für min. 1 max. 2 Fahrer verfügen? Vor Jahren wurde eine Pflicht für Standheizungen eingeführt, das wir Fahrer im Winter nicht im LKW erfrieren, aber in einer Kabine mit Saunaähnlichen Temperaturen im Sommer übernachten müssen wir immer noch! Von einem erholsamen Schlaf (siehe Begründung) kann hier nicht die Rede sein.

Solche Vorschriften gibt es bereits u.a. in Spanien und Italien. Die nationalen Gesetze schreiben vor, dass die Ruhezeiten der VO (EG) 561/2006 während der Zeiten der Mittagshitze nur dann anerkannt werden können, wenn das Fahrzeug über eine Standklimaanlage verfügt.

Begründung:
Im Sinne der Verkehrssicherheit müssen die Ruhezeiten der genannten Verordnung unbedingt eingehalten werden, da im Übernachtungsverkehr Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu ca. 40 Tonnen eingesetzt werden, die zur Vermeidung schwerer Unfälle nur mit voller Konzentration gefahren werden dürfen. Da jedoch viele Fahrer ihre Tätigkeit nachts ausüben müssen, ist bei sommerlichen Temperaturen ein erholsamer Schlaf tagsüber ohne Klimaanlage oftmals gar nicht möglich.

Es macht auch wenig Sinn, dass wir LKW-Fahrer stundenlang unsere Motor laufen lassen müssen, um die Klimaanlage nutzen zu können, da keine Standklimaanlage vorhanden ist.

Ein solches Gesetz zur Verpflichtung einer Nachrüstung mit Standklimaanlagen für LKW im Übernachtungsverkehr wäre konsequentes Handeln, da besser ausgeruhte LKW-Fahrer ohne Zweifel weniger schwere Unfälle verusachen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Skoppeck

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Sehr geehrter Herr Skoppeck,

ich habe Ihre Frage nach Standklimaanlagen für LKWs an das Bundesverkehrsministerium weitergeleitet und werde Sie unterrichten, wenn ich eine Antwort erhalten habe. Bis dahin bitte ich um etwas Geduld.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hardt

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Skoppeck,

aus dem Bundesverkehrsministerium konnte ich nun erfahren, dass es "bei der Ausrüstung von Lastkraftwagen mit Standheizung und Standklimaanlage [...] um die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit " geht. In den entsprechenden berufsgenossenschaftlichen Regeln sind die Anforderungen für den Einbau einer Standheizung für bestimmte Lastkraftwagen geregelt. Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Ich habe mich nun bezüglich der Standklimaanlagen dorthin gewandt und melde mich, wenn ich die notwendigen Informationen erhalten habe. Bis dahin muss ich Sie leider erneut um Geduld bitten.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hardt

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CDU

Sehr geehrter Skoppeck,

rechtlich ist das Thema der Standklimaanlagen für LKWs wohl eine Frage des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Bisher konnte man sich aber weder seitens der Regierung (Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles, SPD) für eine Änderung zugunsten einer verpflichtenden Ausrüstung mit Standklimaanlagen in LKWs durchringen, noch seitens der Regierungskoalition im Deutschen Bundestag. Diese würde ja auch wieder Fragen der Bürokratie und der Wettbewerbsverzerrung aufwerfen.
Obwohl ich im Bundestag bis zu Ihrer Anfrage mit diesem Thema nicht befasst war, kann ich Ihr Anliegen gut nachvollziehen. In jedem Fall müsste eine Regelung gefunden werden, die deutsche Speditionsunternehmen nicht gegenüber der ausländischen Konkurrenz benachteiligt, denn damit wäre ja niemandem gedient.
Ich gehe davon aus, dass dieses Thema in Deutschland in nächster Zeit in Diskussionen eine Rolle spielen wird. Eine solche Pflicht müsste dann für alle im deutschen Fernverkehr verkehrenden LKWs gelten.

Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Hardt

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