Porträt Jürgen Hardt
Jürgen Hardt
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Frage von Susanne S. •

Frage an Jürgen Hardt von Susanne S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Hardt,

wie Ihnen bekannt sein müsste, belegte Wuppertal im letzten Jahr im NRW-Vergleich nach Dortmund und vor Düsseldorf Platz 2 bei den rechtsextremen Straftaten. Der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus (für den gesamten Regierungsbezirk Düsseldorf) droht nun das Aus, wenn das Bundesfamilienministerium die Mittel (51.000 EUR/Jahr im Rahmen des Programms "Toleranz fördern - Kompetenz stärken") streicht.

Wie stehen Sie zur Bekämpfung des Rechtsextremismus? Sollte die Mobile Beratung nicht weiter fortgeführt werden? Wie werden Sie sich ggf. dafür einsetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Susanne Sperling

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Sperling,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Rechtsextremismus.

Die Bundesregierung wird auch in Zukunft an dem Ziel festhalten, das gesellschaftliche Engagement gegen Rechtsextremismus, aber auch gegen Linksextremismus und Islamistischen Extremismus durch erfolgreiche und wirksame Programme weiter zu stärken. Dies hat Frau Bundesministerin Dr. Schröder wiederholt und zuletzt am 22. November 2012 im Rahmen der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2013 im Plenum des Deutschen Bundestages deutlich gemacht.

Dass bei der Verabschiedung des Bundeshaushalts 2013 für den Titel 684 14 im Kapitel 1702 keine zusätzlichen Verpflichtungsermächtigungen für 2014 beschlossen wurden, führt aus Sicht des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu keiner Einschränkung der Arbeit der Projekte:

Alle aktuellen Projekte in den Programmen "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN" und "Initiative Demokratie Stärken" werden entsprechend ihrer Planungszusage grundsätzlich weiter gefördert. Alle Projekte, die eine Planungszusage für 2014 haben, werden in 2014 gefördert (sofern die Fördervoraussetzungen erfüllt sind). Bei Maßnahmen, die bis Ende 2013 planmäßig auslaufen, gilt, dass sofern eine Projektverlängerung aus konzeptionellen Gründen angezeigt ist, eine Weiterführung in 2014 im Rahmen der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln aus der mittelfristigen Finanzplanung grundsätzlich möglich ist.

Die bisherigen Erfahrungen seit 2001 haben gezeigt, dass es auch beim Übergang in eine neue Legislaturperiode möglich ist, entsprechende Maßnahmen sicherzustellen. Dem stünde auch eine möglicherweise vorläufige Haushaltsführung nicht entgegen, denn auch hier zeigen die bisherigen Erfahrungen, dass ausreichende Mittel für freiwillige Ausgaben, wie sie hier angesprochen sind, zur Verfügung stehen.

Der Vollständigkeit halber ist jedoch auch darauf hinzuweisen, dass Lokale Aktionspläne insbesondere deshalb aus Bundesmitteln gefördert werden, weil sie neben dem Aufbau insbesondere auch an der nachhaltigen Verankerung vor Ort arbeiten sollen. Das bedeutet, dass ein Lokaler Aktionsplan auch nach Auslaufen der Bundesförderung seine Arbeit fortsetzen können sollte. Hintergrund ist, dass der Bund aufgrund seiner Anregungskompetenz unter bestimmten Voraussetzungen zwar auch Maßnahmen anstoßen darf, die nur regionale Bezüge und Auswirkungen haben. Eine dauerhafte Bundesförderung entsprechender Maßnahmen ist aber im Hinblick auf die föderale Kompetenzverteilung ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Hardt

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